Härtefallantrag + BAFÖG im 7. Semester
2011-03-12 20:32
silentsea
Hallo,
ich schilder erstmal mein Problem. Ich habe, soweit ich die Wahl-Prüfung am 25. März bestehe, alle Module bis auf die Wahlpflichtmodule bestanden. (Tetris)
Nun habe ich erfahren, dass man ein Wahlpflichtmodul absolviert haben muss, um die Bachelorarbeit anfangen zu dürfen.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich einen Härtefallantrag stellen und hoffen könnte, dass ich trotzdem schon anfangen dürfte.
Nun bleibt noch das Problem: Was, wenn ich der Antrag nicht stattgegeben wird? Dann müsste ich die Bachelorarbeit im siebten Semester schreiben. Aber da das siebte Semester nicht in der Regelstudienzeit ist, würde ich keinen BAFÖG mehr erhalten.
Nun steht im BAföG-Gesetz § 15 Abs. 3 Nr. 3
Nun war ich drei Semester lang in FSR, was die Selbstverwaltung der Studierenden ist.
Nun wollte ich hier mal nach Erfahrungsberichten fragen. Ist es Ratsam einen Härtefallantrag zu stellen? Wie muss ich vorgehen, wenn ich es machen wollen würde?
Wer hat hier noch nach dem sechsten Semester BAföG bezogen. Wie hat ihr es hinbekommen?
ich schilder erstmal mein Problem. Ich habe, soweit ich die Wahl-Prüfung am 25. März bestehe, alle Module bis auf die Wahlpflichtmodule bestanden. (Tetris)
Nun habe ich erfahren, dass man ein Wahlpflichtmodul absolviert haben muss, um die Bachelorarbeit anfangen zu dürfen.
Zu §14: BachelorarbeitQuelle
(1) Zu §14 Absatz 2 Satz 1: Zum Abschlussmodul kann zugelassen werden, wer alle Pflichtmodule außer
Seminar (IP12), Projekt (IP13) und Abschlussmodul (IP14) sowie ein Wahlpflichtmodul (vgl. Anlage A dieser
Fachspezifischen Bestimmungen ) erfolgreich absolviert, d.h. die zugehörigen Leistungspunkte erworben hat.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich einen Härtefallantrag stellen und hoffen könnte, dass ich trotzdem schon anfangen dürfte.
Nun bleibt noch das Problem: Was, wenn ich der Antrag nicht stattgegeben wird? Dann müsste ich die Bachelorarbeit im siebten Semester schreiben. Aber da das siebte Semester nicht in der Regelstudienzeit ist, würde ich keinen BAFÖG mehr erhalten.
Nun steht im BAföG-Gesetz § 15 Abs. 3 Nr. 3
Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie infolge einer Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen und der Länder sowie in satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten sowie der Studentenwerke.Quelle
Nun war ich drei Semester lang in FSR, was die Selbstverwaltung der Studierenden ist.
Nun wollte ich hier mal nach Erfahrungsberichten fragen. Ist es Ratsam einen Härtefallantrag zu stellen? Wie muss ich vorgehen, wenn ich es machen wollen würde?
Wer hat hier noch nach dem sechsten Semester BAföG bezogen. Wie hat ihr es hinbekommen?