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Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs

Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-22 22:11
Anonymer User
Hi,

ich studiere im 4ten Semester Inf auf BSc und habe das Modul FGI1 noch nicht abgeschlossen (Klausur muss noch geschrieben werden). Nun werde ich zum Wintersemester einen anderen Studiengang belegen für den ich jedoch auch FGI1 benötige. Da ich als Erstsemster in den neuen Studiengang gehe, werden sich die Referenzsemester (für andere Inf-Module die ich benötige) wieder zurücksetzen.

Gilt das auch für das Modul FGI1 (der Nachschreibetermin liegt dann ja im neuen Semester, für den Fall dass ich den ersten Versuch versemmeln sollte)? Oder schleppe ich in diesem Falle das Referenzsemester mit?

Hoffe ich habe meine Frage verständlich formuliert.

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-22 22:12
Anonymer User
Oder schleppe ich in diesem Falle das Referenzsemester mit?

D.h. ich MUSS den Nachschreibetermin wahrnehmen da das Modul dann als endgültig nicht bestanden gewertet wird … ?

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-22 22:17
Marrow
Frage am besten die Studienfachberatung/Prüfungsamt für eine verlässliche Antwort.

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-22 22:48
Julian F.
Meine vorsichtige These dazu: Es kommt darauf an, ob du dich ganz normal für das erste Fachsemester beworben hast (und dementsprechend ab Oktober wieder im ersten Fachsemester bist) oder ob du so einen Antrag auf Wechsel in ein höheres Fachsemester gestellt hast. Die Referenzsemesterregelung hat ja genau den Effekt, dass eigentlich keine Versuche mehr gezählt werden, sondern eine harte Grenze existiert, die sich einzig nach deinem Fachsemester richtet und nicht etwa danach, was du vorher studiert hast. Das natürlich wie immer ohne Gewähr, ein Gang zur Studienfachberatung verschafft dir die sichere Antwort.

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-22 22:57
Anonymer User
Danke für eure Zuschriften.

Da ich dank meiner verpeilten Art am 15.07. (!) dachte, ich müsste mich mal langsam um den Wechsel kümmern, habe ich mich auf den letzten Drücker online via StiNe angemeldet. Als Erstsemester, da war nichts anderes möglich.

Habe dem Studienbüro mein Anliegen geschildert.

Mal schauen was dabei herauskommt …

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-22 23:00
Wulf
FGI-1 ist 2. Referenzsemester, das heisst du musst es bis zum Ende des jetzigen Sommersemester abschließen, ansonsten hast du das Modul FGI-1 und damit die Bachelor-Prüfung endgültig nicht bestanden (im jetzigen Studiengang). Du darfst dann, wenn ich mich recht erinnere, nichts mehr studieren, was mit Informatik BSc verwandt ist.
Würdest du dich aber exmatrikulieren, bevor du die Prüfung endgültig nicht bestanden hast, würdest du imo darum herumkommen und kannst ein neues Studium aufnehmen und fängst auch bei FGI-1 wieder bei 0 an.

Es ist, meine ich, egal, dass der Wiederholungstermin erst im Oktober ist; das müsste noch zum Sommersemester gerechnet werden.

Lass dich gleich morgen(!!) von Experten beraten lassen, nicht in einem Forum. Und besteh' Montag die Prüfung! Wer FGI-1 (endgültig) nicht besteht, braucht meiner Meinung nach auch nicht Informatik studieren. Über Stochastik kann man ja streiten, aber nicht über FGI-1.

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-22 23:19
Anonymer User
Wer FGI-1 (endgültig) nicht besteht, braucht meiner Meinung nach auch nicht Informatik studieren. Über Stochastik kann man ja streiten, aber nicht über FGI-1.

Leute, lasst solche Kommentare doch bitte. Die bringen keinem was und stiften nur unmut.

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-22 23:31
Anonymer User
das wort mit a sag ich zu dem ……

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-23 01:55
Sarge
FGI-1 ist 2. Referenzsemester, das heisst du musst es bis zum Ende des jetzigen Sommersemester abschließen, ansonsten hast du das Modul FGI-1 und damit die Bachelor-Prüfung endgültig nicht bestanden (im jetzigen Studiengang). Du darfst dann, wenn ich mich recht erinnere, nichts mehr studieren, was mit Informatik BSc verwandt ist.
Würdest du dich aber exmatrikulieren, bevor du die Prüfung endgültig nicht bestanden hast, würdest du imo darum herumkommen und kannst ein neues Studium aufnehmen und fängst auch bei FGI-1 wieder bei 0 an.

Hier muss ich die leider etwas korrigieren. Er wird trotzdem ein Schreiben bekommen, das er gegen die Modulfrist verstößt.
Dagegen kann er aber Widerspruch einlegen.

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-23 12:04
Anonymer User
Ich habe weder vor mich zu exmatrikulieren, noch durch die Klausur zu fallen.

Ich möchte nur wissen was … wenn. Das ist alles.

Ich habe auch niemanden nach seiner Meinung gefragt.

Ich weiss auch was es mit dem Referenzsemester auf sich hat.

Trotzdem danke.

Der TE.

ps.: Wenn es jmd interessiert kann ich das Ergebnis meiner Nachforschungen hier posten.

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-23 12:11
Wulf
Ich habe weder vor mich zu exmatrikulieren, noch durch die Klausur zu fallen.

Ich hatte es so verstanden, dass du Informatik BSc aufgeben willst und stattdessen einen neuen Studiengang anfangen willst. Warum willst du dich dann nicht exmatrikulieren?

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-23 13:18
Sarge
Ich habe weder vor mich zu exmatrikulieren, noch durch die Klausur zu fallen.

Ich möchte nur wissen was … wenn. Das ist alles.

Ich habe auch niemanden nach seiner Meinung gefragt.

Ich weiss auch was es mit dem Referenzsemester auf sich hat.

Trotzdem danke.

Der TE.

ps.: Wenn es jmd interessiert kann ich das Ergebnis meiner Nachforschungen hier posten.

Die Antwort lautet:
Du schreibst dich ganz offiziel ein.
Du beginnst als Erstie.
D.h. du hast FS 1.
Die Modulfrist für FGI1 richtet sich nach dem geltenden FS, nicht nach dem Hochschulsemester.
D.h. wenn du dich nicht hochstufen läßt hast du keine Gefahr.
Wenn du allerdings bereits jetzt im 4 FS Informatik bist, du durch FGI1 durchfällst, kann du an der Uni hh auch kein SSE mehr studieren (ausser du stellst einen Härtefallantrag, begründest den RICHTIG gut), dann gilt Wulfs Aussage bzgl. Sperrung aller Informatikverwandten Studiengänge.

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-23 13:37
Anonymer User
Okay. Nochmal das Ganze:

Ich bin zum ersten Klausurtermin noch im 4ten Semester Informatiker auf BSc.

Der zweite Klausurtermin liegt aber bereits im Wintersemester.

Das heisst dass ich aller voraussicht nach zu diesem Zeitpunkt bereits im 1ten Semester
MCI BSc sein werde, also im FS1 für MCI.

Catch my drift?

Da es den Studiengang MCI noch nicht so lange gibt, (ich meine seit dem WS 2009) könnte es sein dass ein solcher Fall noch nicht eingetreten ist, weshalb die Antwort des Studienbüros bzw. des Studienfachberaters so lange auf sich warten lässt …

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-23 13:39
Anonymer User
btw.: ich habe mich bereits offiziell beworben und ne mail bzgl sofortzulassung wg meines abi-schnitts bekommen (bewerber mit einer der besten durchschnittsnoten blabla).

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-23 14:17
Sarge
Okay. Nochmal das Ganze:

Ich bin zum ersten Klausurtermin noch im 4ten Semester Informatiker auf BSc.

Der zweite Klausurtermin liegt aber bereits im Wintersemester.

Das heisst dass ich aller voraussicht nach zu diesem Zeitpunkt bereits im 1ten Semester
MCI BSc sein werde, also im FS1 für MCI.

Catch my drift?

Da es den Studiengang MCI noch nicht so lange gibt, (ich meine seit dem WS 2009) könnte es sein dass ein solcher Fall noch nicht eingetreten ist, weshalb die Antwort des Studienbüros bzw. des Studienfachberaters so lange auf sich warten lässt …

Da irrst du leider. Der 2. Termin liegt nicht im im WS. Zwar tut er dies kalendarisch, aber:
§10 1 Zu jeder Modulprüfung gibt es 2 Prüfungen am Ende des Semesters.
6 Jeder Prüfling hat den Anspruch eine Prüfung 2 mal zu wiederholen.
4 Regelt den Fall, das der 4. Termin bei einigen Fächern nicht mehr im eigentlichen Semester liegt und ides zu einer ungleichheuit der Fächer führt. Normalerweise schaut da aber keiner so genau drauf.

Das bedeutet:
Du hast 2 Termine gehabt. Einer steht dir noch zu. Dann ist das Semster zu enden. Aufgrund der Ungleichbehandlung ist es nicht schlimm, wenn der 4. Termin schon im neuen Semester liegt. Er wird in der Regl schon gewährt.
Bestehst du beide nicht, verstößt du gegen die Modulfrist und hast dich nicht VOR dem 3. Versuch exmatrikulierst, wirst du Exmatrikuliert.
Catch my drift?

Achja, Fachrichtungswechsel ist formal eine exmatrikulation mit anschließender wiedereinschreibung.

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-23 14:22
Anonymer User
Na, das ist doch mal eine klare Ansage. Vielen Dank auch!

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-23 14:24
Sarge
Wobei wirklich interessant ist der Fall,
du bestehst den 3. nicht, und ext dich vor dem 4.
Da weiß ich wirklich nicht, was dann gilt.

Ich vermute mal, das das aber auch reicht.
Das ist aber ohne GEwähr.

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-24 13:42
Anonymer User
Moment mal. Soll das heißen dass ich auf den zweiten (real vierten, aber ich habe den Ü-Schein erst in diesem Semester gemacht, dementsprechend hätte ich die Klausur im 2ten Semester gar nicht mitschreiben können) Termin, für den Fall dass ich durch den ersten (oder auch dritten) durchfalle, keinen Anspruch mehr habe?

Ich habe DM auch erst im letzten Semester, zum 4ten Termin, abgeschlossen ohne einen der vorherigen Termine zu nutzen …

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-24 13:53
Wulf
Nein. Würdest du Informatik BSc weiterstudieren, dürftest den 4. Versuch selbstverständlich wahrnehmen. Willst du aber jetzt zu MCI wechseln, ist es eventuell sinnvoll, den Termin nicht wahrzunehmen und dich stattdessen zu exmatrikulieren. Warst du gestern nicht zur Studienberatung? Hol das Montag direkt im Anschluss an die Klausur nach!! Im PrüfungsamtStudienbüro oder bei Herrn Hansmann.

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-24 14:05
Anonymer User
Danke Wulf.

Ich habe gestern gelernt.

Werde mich am Montag nach der Klausur zur Studienfachberatung begeben.

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-26 13:09
Wulf
ps.: Wenn es jmd interessiert kann ich das Ergebnis meiner Nachforschungen hier posten.

Wäre nett. Gibt sicher noch mehr Studierende mit vergleichbaren Problemen.

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-27 10:45
Anonymer User
Ich war gestern im Studienbüro. Dort wurde mir gesagt dass ich mich vor dem zweiten Klausurtermin exmatrikulieren sollte, um der Referenzsemesterproblematik aus dem Wege zu gehen. Somit würde ich im WS 2010 wieder neu starten, mit neuem Studiengang und neuem Referenzsemester (für alle Module). Es ist also so wie Sarge es vermutete.

Da das Gespräch jedoch im stehen geführt wurde und ich das Gefühl hatte dass mein Gesprächspartner wenig Zeit hatte, werde ich morgen nochmal zur Studienfachberatung gehen und das Thema nochmal mit Herrn Hansmann durchsprechen.

Bis dahin …

RE: Modulfrist nach Wechsel des Studiengangs 2010-07-27 12:06
Sarge
Moment mal. Soll das heißen dass ich auf den zweiten (real vierten, aber ich habe den Ü-Schein erst in diesem Semester gemacht, dementsprechend hätte ich die Klausur im 2ten Semester gar nicht mitschreiben können) Termin, für den Fall dass ich durch den ersten (oder auch dritten) durchfalle, keinen Anspruch mehr habe?  

Ich habe DM auch erst im letzten Semester, zum 4ten Termin, abgeschlossen ohne einen der vorherigen Termine zu nutzen …


Die Bac-Studienordnung drückt sich relativ klar aus mit den Ref-Semester.
Wenn du ein Modul nicht innerhalt der Zeit abschließt, hast du endgültig nicht bestanden §18 (1a).
Kannst natürlich Härtefall beantragen etc. aber ich denke, das sollte einen sehr guten Grund haben (Ich glaube Prof. Jantzen ist von "Ich hatte keine Lust!" nicht sehr angetan.)

Mit anderen Worten:
Ja, du hast die anderen Termine nutzlos verfallen lassen. Die sind weg, kommen auch nicht mehr wieder!