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"Wiederverwendung" von (Teilen von) Ausarbeitungen

"Wiederverwendung" von (Teilen von) Ausarbeitungen 2010-06-10 17:38
Anonymer User
Hallo,

ich bin seit einiger Zeit dabei in meinem Nebenfach eine Hausarbeit zu schreiben, die sich mit einem Thema beschäftigt, über das ich schon einmal etwas geschrieben habe. Jetzt frage ich mich, ob ich mich in eine Grauzone begebe, wenn ich Teile meiner bereits geschriebenen Arbeit schlichtweg wiederverwende? Im Grunde genommen habe ich ja das Urheberrecht darauf und begehe auch keinen akademischen Betrug, da es nach wie vor meiner eigenen Hirnleistung entsprang, oder?
h

RE: "Wiederverwendung" von (Teilen von) Ausarbeitungen 2010-06-10 19:43
Marrow
Als Zitat kennzeichnen? Man darf sich ja selbst zitieren, oder?

RE: "Wiederverwendung" von (Teilen von) Ausarbeitungen 2010-06-10 21:41
Vollkorn
In jedem Falle als Zitat kennzeichnen, denn der Sinn einer jeden Arbeit ist es eine individuelle Leistung zu erbringen. Das heißt auch, dass man nicht zweimal das gleiche abgeben darf.

RE: "Wiederverwendung" von (Teilen von) Ausarbeitungen 2010-06-11 11:27
NaZo
Besteht denn die Gefahr, dass es jemand merkt?

RE: "Wiederverwendung" von (Teilen von) Ausarbeitungen 2010-06-11 12:14
Vollkorn
Die Gefahr besteht wohl immer. Frage ist wohl eher ob "Aufwand neu schreiben" > "Risiko erwischt zu werden" * "Konsequenz" ;)

RE: "Wiederverwendung" von (Teilen von) Ausarbeitungen 2010-06-11 12:23
NaZo
Recht hast Du und offenbar ist "Konsequenz" hier wohl die unbekannte Größe.

=> [5]

RE: "Wiederverwendung" von (Teilen von) Ausarbeitungen 2010-06-12 13:45
theorinix
Besteht denn die Gefahr, dass es jemand merkt?

JAAAA

RE: "Wiederverwendung" von (Teilen von) Ausarbeitungen 2010-06-13 00:15
Vollkorn
offenbar ist "Konsequenz" hier wohl die unbekannte Größe.

Schon, und gerade darum würde ich schwerstens davon abraten. Denn ich weiß von einem Fall wo ein Diplom nachträglich wegen Plagiarismus aberkannt wurde.

RE: "Wiederverwendung" von (Teilen von) Ausarbeitungen 2010-06-14 19:08
NaZo
Ich würde, wenn man bei sich selbst abschreibt, nicht von Plagiarismus, sondern vielleicht von einer unzulässigen Wiederholung sprechen, wenn es denn überhaupt unzulässig ist. Das hängt sicher auch vom Prüfer ab, oder gibt es da feste Regelungen?