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Studiengangfrage Modulfrist

Studiengangfrage Modulfrist 2010-06-01 21:42
Anonymer User
Hallo zusammen,
ich bin mir etwas unsicher - und obwohl ich so ziemlich jeden Thread zu dem Thema gelesen habe verstehe ich es noch nicht ganz.

Ich bin 2 Fachsemester Informatik und möchte wegen Stipendienbewerbungen möglichst sehr gute Noten haben. Jetzt merke ich dass FGI1 doch ziemlich zeitintensiv ist um total checker zu werden - hier meine Frage:
Bis wann muss ich FGI1 bestanden haben? Im Stine steht was von Modulfrist SoSe12

Über jede Hilfe wäre ich dankbar:)

Edit (Marrow): Caps Lock entfernt

RE: Studiengangfrage Modulfrist 2010-06-01 21:49
Wulf
Hrm. Vielleicht SoSe12? Andererseits, wenn du Jahrgang 2009 bist, müsstest du laut Plan bis einschließlich SoSe11 FGI1 belegen.

RE: Studiengangfrage Modulfrist 2010-06-01 21:50
Marrow
http://www.informatik.uni-hamburg.de/Info/Studium/BSc/Informatik/FormaleGrundlagenderInformatikI.shtml
Suche nach Referenzsemester -> 2
Bisschen runterscrollen -> Periodizität jährlich

Also muss es nach dem 4. Semester bestanden sein.

Edit: Erklärung Referenzsemester X: Nach diesem Semester sollte das Modul abgeschlossen sein. Es muss spätestens bei der ersten Möglichkeit nach Semester X bestanden sein.
Ist eine Veranstaltung jährlich -> nach X+2,
wird es in jedem Semester angeboten -> nach X+1 (Proseminare oder so).

Alle Informationen zum Studiengang findest du hier.

Edit2: Es gibt noch Ausnahmen, die die Frist verlängern, wenn man aus nicht selbst verschuldeten Gründen nicht an einem Klausurtermin teilnehmen kann. Das muss dann aber möglichst zeitnah am verpassten Termin mit dem Prüfungsamt geklärt werden. (Krankheit)

Edit3: Beim Teilzeitstudium verändern sich auch die Fristen von einigen Modulen. Wie genau kann ich aber nicht sagen.

RE: Studiengangfrage Modulfrist 2010-06-01 22:37
theorinix
[…]
Edit2: Es gibt noch Ausnahmen, die die Frist verlängern, wenn man aus nicht selbst verschuldeten Gründen nicht an einem Klausurtermin teilnehmen kann. Das muss dann aber möglichst zeitnah am verpassten Termin mit dem Prüfungsamt geklärt werden. (Krankheit)
[…]

Zeitnah heißt hier: vor der Klausur NICHT hinterher!
Wer krank geschrieben ist KANN und DARF an der Klausur nicht teilnehmen,
darf diese aber in späterem Versuch wiederholen!

RE: Studiengangfrage Modulfrist 2010-06-02 00:26
Anonymer User
Vielen Dank euch allen ! Habs kapiert.