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Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf

Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-12 15:37
garou
Stell' dir mal die folgende Situation vor: Es klingelt an der Tür, du öffnest. Jemand, er meint, er sei dein neuer Nachbar, fragt dich, ob er eine Tasse Mehl haben dürfe. Was tust du?

Wenn die Antwort war, ihm die Tasse Mehl zu geben: FALSCH! Solches Verhalten ist abmahnbar, schließlich besteht die Möglichkeit, daß er dieses Mehl für illegale Zwecke benutzt, zum Beispiel Attrappen von Anthrax-Briefen zu verschicken.

Wie komme ich darauf? Unser wertes BGH hat geurteilt, daß wer sein W-Lan offen läßt, damit andere es benutzen können, dafür abgemahnt werden kann. Ersetzt man nun "W-Lan" mit "Mehltüte"…

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-12 16:08
Wulf
Ich geb ihm gleich ne ganze Packung, weil ich zu doof zum Einkaufen war.

Aber mal zum WLAN; die Frage ist doch, ob man als Internetbenutzer 100%ig anonym sein soll. Wir haben im Moment die Situation, dass Provider nichts speichern dürfen (Datenschutz + keine VDS). Allein daher ist es schon kompliziert, den Anschlussinhaber festzustellen. Wenn man jetzt noch ein fremdes WLAN nutzt, ist man, wenn man sich nicht gar zu blöd anstellt, tatsächlich anonym.
Man kann nun aber im Internet Straftaten begehen, z. B. Verleumdung, Volksverhetzung, Atomkraftwerke hacken, etc.
Denkst du, dass man solche Straftaten prinzipiell verfolgen sollte? Wenn ja, wie kann man dies verhältnismäßig tun?
Ich halte es für die falsche Richtung, wenn der Staat in der Sache bedingungslos kapituliert.

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-12 16:30
Hannes
ist man eigentlich auch schuld, wenn man seine Wohnungstür offen lässt, jemand an den laufenden Rechner geht und Cyb0rcr1me macht?

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-12 16:34
Marrow
Zumindest gibt es doch die Verpflichtung, das Auto abzuschließen, sonst kann man Ärger bekommen afaik.

Jaja, ich weiß, Autovergleiche und so. [28]

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-12 17:41
Vollkorn
Da ich nur die Reaktionen zum Urteil bisher gelesen habe mag sich meine Meinung noch ändern, aber ich finde das Urteil soweit gut. Denn eines wurde ganz klar gemacht: Keine Mitstörerhaftung. Lediglich Abmahnung und das auch nur bis zu einer Grenze von 100€ statt den Fantasiewerten, die normalerweise in Abmahnungen auftauchen.

Um beim Mehl zu bleiben: Wenn dein Nachbar mit dem Mehl eine Bombe baut, erwischt und verurteilt wird und danach wieder kommt, dann sollst du ihm gefälligst kein Mehl mehr geben. Naja, der Vergleich ist echt am Hinken.

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-12 18:05
rothose86
Stell' dir mal die folgende Situation vor: Es klingelt an der Tür, du öffnest. Jemand, er meint, er sei dein neuer Nachbar, fragt dich, ob er eine Tasse Mehl haben dürfe. Was tust du?

Wenn die Antwort war, ihm die Tasse Mehl zu geben: FALSCH! Solches Verhalten ist abmahnbar, schließlich besteht die Möglichkeit, daß er dieses Mehl für illegale Zwecke benutzt, zum Beispiel Attrappen von Anthrax-Briefen zu verschicken.

Wie komme ich darauf? Unser wertes BGH hat geurteilt, daß wer sein W-Lan offen läßt, damit andere es benutzen können, dafür abgemahnt werden kann. Ersetzt man nun "W-Lan" mit "Mehltüte"…

Naja, es gibt einen Haken bei dem Vergleich mit dem Mehl und dem WLAN: In deinem Mehlbeispiel kennst du die Person(EDIT: ok, behauptet er waere ein neuer Nachbar, na gut, aber du weisst zumindest wie die Person aussieht und wenn was passiert, weisst du dass ers gewesen sein kann). Wenn du WLAN ohne Passwort laufen laesst, dann weisst du i.d.R. nicht wer es benutzt(je nach Wohnlage, wohnst du nah an ner Strasse, kanns jemand vom Auto aus benutzen,etc). Und das ist fahrlaessig.
Wenn du jmd Mehl leihst, den du zumindest grob einschaetzen kannst, dann wuerde ich das nicht als fahrlaessig bezeichnen. Weisst du mehr ueber ihn(zB dass er frueher schonmal eine Mehlbombe gebaut hat), dann waere es fahrlaessig.

Also ich finde das Urteil soweit ich es einschaetzen kann auch ok!

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-12 19:02
Popcorn
ist man eigentlich auch schuld, wenn man seine Wohnungstür offen lässt, jemand an den laufenden Rechner geht und Cyb0rcr1me macht?
Schuld im Rahmen von grober Fahrlässigkeit sehr wahrscheinlich. Besitz geht ja ständig mit Sorgfaltspflichten einher.

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-13 16:59
NaZo
Eigentlich ist das Urteil ja echt nicht so übel. Schließlich sagt es, dass man weder straf- noch zivilrechtlich dafür haftbar gemacht werden kann, was andere über den eigenen WLAN-Anschluss treiben. Lediglich kann man auf Unterlassung verklagt werden. Aber die Abnahmgebühr wurde in dem aktuellen Fall auf 100 Euro begrenzt, so dass nicht davon ausgehen wird, dass in Zukunft in ähnlichen Fällen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.
Was diese generelle "Störerhaftung", die in diesem Fall festgestellt wurde, sonst für Implikationen hat, kann ich natürlich nicht beurteilen. Ein Problem könnte natürlich sein, dass das Urteil dafür genutzt wird, Panik zu verbreiten, und einige freie WLANs ins Cafes oder ähnlichem nun verschwinden.

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-16 03:37
Anonymer User
Ich finde das Urteil schlecht. Ich kann jetzt keinem vorbei gehendem Menschen mein Wlan anbieten damit er Emails checken kann, HVV abfragen kann, alles sonstiges was ein moderner Mensch so on the go so braucht.
Ich finde es schlimm, dass ich keinem Menschen diese Höflichkeit anbieten darf. Das ist genau so wenn ich einem Bedürftigen (Hunger, Durst) nicht helfen darf z.B durch Glaswasser oder Brot weil ich dafür bestraft werde.

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-16 10:00
T4Y
Naja, genau genommen besteht ja nur die Gefahr abgemahnt zu werden. Es ist schon auch ein Gewinn, dass teure Urheberrechtsklagen auf dieser absurden Basis nicht mehr durchkommen. Da kann man nur hoffen, dass die ganzen Abmahnanwälte nicht schon bald in großer Zahl wie Politessen durch die Straßen schlendern …

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-16 10:19
Wulf
Wenn man beim Filesharing ermittelt wird, was sowieso nicht so wahrscheinlich ist, kann man doch nun einfach sagen, das sei man selbst nicht gewesen. 100 EUR als worst case sind ja noch überschaubar.

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-17 09:43
NaZo
Ich kann jetzt keinem vorbei gehendem Menschen mein Wlan anbieten damit er Emails checken kann, HVV abfragen kann, alles sonstiges was ein moderner Mensch so on the go so braucht.
Warum nicht? Die Wahrscheinlichkeit, dass Dich für 100 Euro jemand deswegen abmahnt ist doch ziemlich gering, oder? Und wenn Du Angst hast, dass jemand Dein Netz für schlimmere Sachen als Filesharing missbraucht, hätte Dir schon vorher klar sein sollen, dass Du durch so ein freies Netz Probleme kriegen könntest.
Die Vorstellung, dass ein Nachbar oder sonst wer über meinen Netzzugang z.B. Kinderpornos verbreitet und dann bei mir eine Hausdurchsuchung deswegen gemacht wird, fand ich auch vor dem Urteil schon nicht besonders verlockend. Aber wenigstens wurde jetzt festgestellt, dass man sich in solchen Fällen darauf berufen kann, dass man es nicht selbst war.

Andererseits, kann es natürlich auch sein, dass die Feststellung, dass man sein WLAN grundsätzlich zu sichern hat, weitreichendere Folgen hat, als in dem aktuellen Fall. Das kann ich als juristischer Laie natürlich nicht beurteilen.
100 EUR als worst case sind ja noch überschaubar.
Dass die 100 EUR der "worst case" sind, glaube ich nun wiederum auch nicht. Gibt sicher Konstellationen, in denen es dann doch schlimmer kommt.

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-17 14:54
Slater
ist das eigentlich typisch, dass solche Beträge in Gesetzen festgeschrieben werden?
kommt mir jetzt auch bein zehnten Lesen noch befremdlich vor, was ist mit Inflation, DM-Wieder-Einführung usw.

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-17 16:56
Anonymer User
Ich finde das Urteil schlecht. Ich kann jetzt keinem vorbei gehendem Menschen mein Wlan anbieten damit er Emails checken kann, HVV abfragen kann, alles sonstiges was ein moderner Mensch so on the go so braucht.
Ich finde es schlimm, dass ich keinem Menschen diese Höflichkeit anbieten darf. Das ist genau so wenn ich einem Bedürftigen (Hunger, Durst) nicht helfen darf z.B durch Glaswasser oder Brot weil ich dafür bestraft werde.

Das geht bestimmt noch. Aber du musst halt mehr Aufwand betreiben (z.B. Zettel an Hauswand schreiben mit WLAN-Passwort, und sich ein System ausdenken dass der User identifiziert werden kann).

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-17 19:01
NaZo
z.B. Zettel an Hauswand schreiben mit WLAN-Passwort
Das wäre ja das gleiche, wie ein offenes Netz.
sich ein System ausdenken dass der User identifiziert werden kann).
Das trifft es wohl eher.

ist das eigentlich typisch, dass solche Beträge in Gesetzen festgeschrieben werden?
Ne, sicher nicht, in diesem Fall aber schon: UrhG, §97a Abs. 2
kommt mir jetzt auch bein zehnten Lesen noch befremdlich vor, was ist mit Inflation, DM-Wieder-Einführung usw.
Dann wird sich halt irgendwann die Anwaltslobby beim Abgeordneten ihres Vertrauens melden, um ihn diskret darauf hinzuweisen, dass es an der Zeit wäre den Betrag anzupassen, und dann wird dieser das in seine Fraktion tragen, und die werden eine Initiative im Bundestag… uswusf., eigentlich ganz einfach, oder?

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-18 21:36
TieKei
hm, das ist doch alles wieder überhaupt nicht zu Ende gedacht… man möge mich korrigieren, falls ich mich irre, aber es gibt nur 3 Varianten:
1) Diejenigen, die ihr WLAN mit böser Absicht offen ließen… also Studen… äh Terroristen.
2) Diejenigen die ihr WLAN mit (guter) Absicht offen lassen, (FreiFunk, Cafes, …)
3) Alle anderen haben das bisher aus Unkenntnis, Faulheit oder Ignoranz gemacht.

Wenn ich da jetzt spontan Prozentzahlen drauf verteilen müsste würde 1 nicht gerade beeindruckend groß werden. 2 allerdings auch nicht wirklich größer.

Wobei 2 tolle Möglichkeiten bieten würde, wie z.b. städteweit (kostenlos) offene Ports (HTTP(S), IMAP, SSH, …) über WLAN, location based Services, etc. Ich könnte gut mit einem öffentlichen, dezentralen, aber kastrierten Netz leben.
Wird durch dieses Gesetz nicht erzwungen, dass so etwas nur zentralisiert möglich ist?

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-19 11:53
NaZo
Wobei 2 tolle Möglichkeiten bieten würde, wie z.b. städteweit (kostenlos) offene Ports (HTTP(S), IMAP, SSH, …) über WLAN, location based Services, etc. Ich könnte gut mit einem öffentlichen, dezentralen, aber kastrierten Netz leben.
Wird durch dieses Gesetz nicht erzwungen, dass so etwas nur zentralisiert möglich ist?

1. Von welchem Gesetz redest Du bzw. wir hier überhaupt? Wir diskutieren gerade ein Urteil. Wäre natürlich mal interessant, wie die Gesetze lauten, die hier überhaupt ein Rollen spielten.

2. Natürlich wäre das schön, wenn man das so machen könnte, aber irgendwie war einem doch auch vor diesem Urteil schon klar, dass das irgendwie auch problematisch sein könnte. Daher ist doch schon mal positiv, dass festgestellt wurde, dass man nicht straf- oder zivilrechtlich dafür verantwortlich gemacht werden kann, was andere über den eigenen Netzzugang so treiben. Stellt sich aber natürlich dennoch die Frage, inwieweit dieses Urteil nun dazu führt, das offene Zugänge verschwinden.

Aber festzustellen bleibt: Es verbietet Dir niemand Deinen Zugang offen zu lassen, und das Risiko bleibt im Rahmen. Schöner wäre es natürlich gewesen, wenn das Risiko gleich null wäre, aber hätte man damit vorher gerechnet? Ich denke nicht, oder?
Wobei die These, dass das Risiko im Rahmen bleibt oder vielleicht nun doch unkalkulierbar wird, noch zu untersuchen sei. Aber das Bedarf einer genaueren juristischen Betrachtung dieses Urteils, die noch keiner denjenigen, die hier rumjammern, liefern konnte.

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-21 11:06
Anonymer User
Ich bin ein Messerproduzent. Muss ich dann auch meine Messer so absichern , dass niemand damit verletzt wird?
Denn ich habe gehört , das mir vorgeworfen wird , dass manchmal manche mit meinem Messer verletzt werden.

(Wenn ich als Mitstörer hafte (100€) dann haftet doch der ISP GENAUSO als Mitstören gegenüber mir in der 'Störunskette'. Wieso soll alle Verantwortung immer am schwächsten Glied abgeladen werden.)

Wenn das Urteil richtig sein soll dann sollten alle Waffenhersteller auch in die Mitstörerhaftung aufgenommen werde und für jede Verletzung, gar Tötung zahlen.

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-21 11:17
Wulf
Du darfst sicher nicht auf der Reeperbahn einen Laden aufmachen und draußen vor's Geschäft eine Kiste mit Messern hinstellen, aus der sich jeder bedienen kann.

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-21 11:43
Slater
Haften ist kein Naturgesetz, Haftung wird genau da eingeführt wo es die Gesellschaft für sinnvoll ansieht

eine Pistole darf nicht offen rum liegen - darauf haben sich alle geeinigt
ein Sack Mehl ist ungefählich - darauf haben sich alle geeinigt

nun wurde über WLan nachgedacht und entsprechend in eine der Kategorien eingeordnet,
die Entscheidung/ Einstufung/ Zuständigkeit dafür kann man richtig oder falsch finden,
Beispiele anderer gefährlicher Dinge machen Sinn,
aber irgendwelche strukturellen Regeln in Vergleichen zu suchen bringt doch nix

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-05-22 15:15
NaZo
aber irgendwelche strukturellen Regeln in Vergleichen zu suchen bringt doch nix
Was sollte man als Informatiker denn sonst machen. [25]

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-06-03 12:18
NaZo
heise.de: WLAN-Urteil: BGH verlangt "marktübliche" Sicherung von WLANs

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2010-06-04 19:29
Anonymer User
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/06/03/die-abmahnspiele-gehen-weiter/

Aus den maximal 100 Euro wird wohl nichts:

Zunächst birgt das Urteil eine Überraschung. Die Pressemitteilung, auf der die gesamte Berichterstattung aufbaute, hatte ausdrücklich davon gesprochen, Anwälte dürften höchstens 100 Euro für die Abmahnung berechnen. Das entspricht zwar der neuen Rechtslage. Aber viele Gerichte kickten diese Kostenbegrenzung mit der Begründung, es handele sich nicht um einen einfach gelagerten Fall. Beim Tausch aktueller Titel werde außerdem immer “geschäftsmäßig” gehandelt.

Die Pressemitteilung scheint mir mittlerweile übrigens geändert worden zu sein. Zwar findet sich dort weiter der Hinweis auf die 100-Euro-Grenze; diese neue Regelung sei, so heißt es jetzt, im entschiedenen Fall aber noch nicht in Kraft gewesen.

In der Urteilsbegründung findet sich zur Höhe der Abmahnkosten jedenfalls nichts Grundsätzliches. Der Bundesgerichtshof erwähnt lediglich, die unteren Instanzen müssten prüfen, ob der Streitwert von 10.000 Euro für einen Song wirklich angemessen ist. Leitlinien für die Prüfung geben die Richter nicht.

Es wird also vorerst dabei bleiben, dass die Abmahnindustrie exorbitante Streitwerte ansetzt und damit die Anwalts- und Gerichtskosten in die Höhe treibt. Jedenfalls bei jenen Gerichten, die sich nicht darum scheren, welches Anliegen der Gesetzgeber mit der Deckelung der Abmahnkosten verfolgte.

RE: Warum man seinem Nachbarn kein Mehl leihen darf 2011-01-29 17:04
Muelli
Das passt irgendwie zu Mehlthema: http://www.unpolitik.de/2009/04/25/mehlfilter/