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Exmatrikulation bei Fehlschlagen des 2ten Prüfungsversuchs

Exmatrikulation bei Fehlschlagen des 2ten Prüfungsversuchs 2010-03-18 13:39
Anonymer User
Ich habe folgendes Problem: ich habe eine Prüfung mit Referenzsemester 1 nicht im ersten Semester mitgeschrieben. So wie es aussieht werde ich die Prüfung im 3ten Semester nicht bestehen. Werde ich bei Fehlschlagen des zweiten und letzten Versuchs unmittelbar exmatrikuliert oder erst zum Ende des 4ten Semesters (Beitrag etc. fürs 4te ist überwiesen)?

RE: Exmatrikulation bei Fehlschlagen des 2ten Prüfungsversuchs 2010-03-18 13:44
silentsea
[…]So wie es aussieht werde ich die Prüfung im 3ten Semester nicht bestehen.[…]

nicht unbedingt das wonach du gefragt hast aber:
Das ist mal die falsche Einstellung!! Ich weiß nicht im welchen Semester du bist, aber ich denk mal, es ist noch Zeit um zu lernen.

RE: Exmatrikulation bei Fehlschlagen des 2ten Prüfungsversuchs 2010-03-18 13:53
Anonymer User
Ich sitze am Schreibtisch und lerne … denoch eine realistische Selbsteinschätzung.
Danke für die erbaulichen Worte.

RE: Exmatrikulation bei Fehlschlagen des 2ten Prüfungsversuchs 2010-03-18 14:50
Salva
Von mir auch die besten Wünsche :)
Du schaffst das!!

RE: Exmatrikulation bei Fehlschlagen des 2ten Prüfungsversuchs 2010-03-18 16:14
Wulf
Ich vermute mal, dass du Informatik auf Bachelor studierst und Herbst 2008 angefangen hast, jetzt also am Ende des 3. Semesters stehst.
Die Veranstaltung ist entweder Softwareentwicklung 1 oder Diskrete Mathematik.

Wenn ich die Prüfungsordnung richtig verstehe, musst du, da diese beiden Veranstaltungen nur im Wintersemester angeboten werden, deine Prüfung noch dieses Semester bestehen; die Anzahl der Versuche ist nicht relevant.

Du hast noch die Möglichkeit, beim Prüfungsausschuss einen Härtefall geltend zu machen; falls dieser anerkannt wird, könntest Du wohl nochmal nächsten Februar mitschreiben.
Oder du findest einen Prüfer, der sich erbarmt, dir noch im März eine mündliche Prüfung abzunehmen.

Aber du hast noch 3 (bzw. 6) Tage Zeit zu lernen; hau einfach nochmal ordentlich rein und gib nicht jetzt schon auf!

Solltest Du die Prüfung nicht bestehen, was ich natürlich nicht hoffe, gehe ich davon aus, dass Du das Geld zurückbekommst.

RE: Exmatrikulation bei Fehlschlagen des 2ten Prüfungsversuchs 2010-03-18 16:30
Marrow
An deiner Stelle würde ich mich sofort an die Studienfachberatung wenden.

RE: Exmatrikulation bei Fehlschlagen des 2ten Prüfungsversuchs 2010-03-18 20:19
Anonymer User
Es handelt sich um DM, richtig. Die Studienfachberatung werde ich definitiv wahrnehmen. Danke an dieser Stelle nochmal für den Link. Bei dieser werde ich eventuell noch mal die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen ansprechen.
Vielen Dank nochmal an alle. Ich gebe jetzt nochmal Gas.

RE: Exmatrikulation bei Fehlschlagen des 2ten Prüfungsversuchs 2010-03-19 22:22
theorinix
[…]
Du hast noch die Möglichkeit, beim Prüfungsausschuss einen Härtefall geltend zu machen; falls dieser anerkannt wird, könntest Du wohl nochmal nächsten Februar mitschreiben.
Oder du findest einen Prüfer, der sich erbarmt, dir noch im März eine mündliche Prüfung abzunehmen.
[…]

In beiden Fällen muss ein Härtefall wirklich real existiert haben/existieren und dazu auch mit Belegen begründet werden. Einfach zu schreiben "ich hatte Probleme beim Lernen und brauchte Zeit um Geld zu verdienen" wird niemals dazu reichen!

Durchmogeln oder mit geringstem Einsatz irgendwie durchkommen klappt wohl in den seltensten Fällen.

RE: Exmatrikulation bei Fehlschlagen des 2ten Prüfungsversuchs 2010-03-21 13:20
Anonymer User
kann man da vielleicht ein härtefall-antrag stellen. ich hab meiner freundin ein baby gemacht und hab viel zu tun zurzeit (windeln wechseln, arsch putzen und pudern, usw), da kommt man ja nicht so viel zum lernen. was meint ihr?

RE: Exmatrikulation bei Fehlschlagen des 2ten Prüfungsversuchs 2010-03-21 13:22
s4ms3milia
Wenn ich was zu entscheiden hätte würde das auf jeden Fall durchgehen. Nur leider habe ich keine Ahnung und nichts zu sagen :D

RE: Exmatrikulation bei Fehlschlagen des 2ten Prüfungsversuchs 2010-03-21 18:15
Anonymer User
kann man da vielleicht ein härtefall-antrag stellen. ich hab meiner freundin ein baby gemacht und hab viel zu tun zurzeit (windeln wechseln, arsch putzen und pudern, usw), da kommt man ja nicht so viel zum lernen. was meint ihr?

Härtefälle für Ausnahmereglungen sind fast immer Ereignisse, die man nicht selbst verschuldet hat.
Das mit dem Baby wäre doch eher selbst verschuldet, oder?

UND eine Erkärung wie diese:
"Meine Freundin hat ein Kind von mir bekommen, daher …."
taugt eigentlich auch nicht besonders gut. Würde man diese akzeptieren, könnte jeder Student zu jeder Zeit eine beliebige schwangere Person als seine Freundin bezeichnen und ebenfalls das selbe Argument anführen. Das wird doch auch irgendwie Murks.
Wie beweist man dann diese Sachlage???
Ehepartner etc. Geburtsurkunden mit Namen des Vaters braucht es dann allemal.
Urlaubssemester - so noch möglich - könnten da besser helfen (und wären auch für das Kind und seine Betreuung und Zuwendung zuträglicher).

RE: Exmatrikulation bei Fehlschlagen des 2ten Prüfungsversuchs 2010-03-22 16:19
Salva
Und? Wie ist es gelaufen?

RE: Exmatrikulation bei Fehlschlagen des 2ten Prüfungsversuchs 2010-03-24 08:55
Anonymer User
Ich bleibe euch erhalten :D
Danke für eure Anteilnahme.