FB18 - Das Forum für Informatik

fb18.de / Bachelorstudieng / Wahlpflichtmodule

allgemeine fragen zu Wahlpflicht

allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-20 10:55
Anonymer User
Hi Leute,

ich steige da nicht ganz durch. Wenn ich mir diesen Musterplan ansehe: http://www.informatik.uni-hamburg.de/Info/Studium/BSc/aufbau.shtml

ist im 4ten, 5ten und 6ten Semester je ein Wahlpflichtfach aufgeführt. Bedeutet es, ich muss 3 Wahlpflichfächer belegen, bevor ich mein Bachelor mache? Ich bin im 5ten Semester und habe nun zum ersten mal eins belegt. Bei Stine steht auch "1 Pflichtfach". Sollte ich nun also noch eins belegen? (die zeit könnte ich dafür organisieren) oder ist alles paletti?

Vielen Dank,
Gruß

RE: allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-20 11:16
peace
Ich bin nicht sicher, ob ich Dich richtig verstehe, aber:
Um Deinen Bachelor-Abschluss zu machen, musst Du selbstverständlich drei Wahlpflicht-Veranstaltungen bestanden haben. Um mit der Bachelor-Arbeit anzufangen, reicht es aber erst eine Wahlpflicht-Veranstaltung bestanden zu haben.

Vielmehr wundert mich, dass Du im 5.Semester die Modalitäten Deines Studiums nicht kennst. Sowas kann durchaus mal in die Hose gehen und Du stehst exmatrikuliert da…
Ich empfehle die Lektüre der Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) [1].

[1] http://www.informatik.uni-hamburg.de/Info/Studium/BSc/FachspBestInf.shtml

RE: allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-20 11:48
Loom
Um Deinen Bachelor-Abschluss zu machen, musst Du selbstverständlich drei Wahlpflicht-Veranstaltungen bestanden haben. Um mit der Bachelor-Arbeit anzufangen, reicht es aber erst eine Wahlpflicht-Veranstaltung bestanden zu haben.
(1) Zu § 14 Absatz 2 Satz 1: Zur Bachelorarbeit kann zugelassen werden, wer alle Pflichtmodule außer Seminar (IP12) und Projekt (IP13) sowie ein Wahlpflichtmodul (vgl. II. Modulbeschreibungen dieser Fachspezifischen Bestimmungen für Informatik) erfolgreich absolviert, d. h. die zugehörigen Leistungspunkte erworben, hat.
Falls du also im 6. Semester fertig sein möchtest, solltest du jetzt zwei WPKs machen und dann eins!

RE: allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-20 17:10
Anonymer User
Ich bin nicht sicher, ob ich Dich richtig verstehe, aber:
Um Deinen Bachelor-Abschluss zu machen, musst Du selbstverständlich drei Wahlpflicht-Veranstaltungen bestanden haben. Um mit der Bachelor-Arbeit anzufangen, reicht es aber erst eine Wahlpflicht-Veranstaltung bestanden zu haben.

okay, alles klar. in 6 semestern werd ichs leider sowieso nicht mehr schaffen (stochastik fehlt) aber das ist gut zu wissen.

Vielmehr wundert mich, dass Du im 5.Semester die Modalitäten Deines Studiums nicht kennst. Sowas kann durchaus mal in die Hose gehen und Du stehst exmatrikuliert da…

Mein Fehler… allemal. Aber die fehlende Transparenz macht es nicht einfacher :( Und ich bin alärgisch gegen Paragraphen. Deutschland ist einfach das falsche Land für mich ^^

Dennoch danke euch beiden! Dann sehe ich mal zu, dass ich noch was belegt bekomme :)

Gruß

RE: allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-21 01:07
theorinix
[…] Deutschland ist einfach das falsche Land für mich ^^
[…]

Das mit rigiden Gesetzen ist anderswo zum Teil erheblich schlimmer als bei uns, (USA, Türkei, und etliche andere auch).
Also "don't worry" aber informiere Dich rechtzeitig!

RE: allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-21 09:21
Frida
Aber eine Frage hätte ich da noch:
Was für Referenzsemester haben die WP-Module? Bislang konnte ich dazu nichts finden…

RE: allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-21 11:27
DeGT
Aber eine Frage hätte ich da noch:
Was für Referenzsemester haben die WP-Module? Bislang konnte ich dazu nichts finden…

Liegt daran, dass sie keine haben. drei-versuche-regelung.

RE: allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-21 13:02
Frida
Liegt daran, dass sie keine haben. drei-versuche-regelung.

Danke :)

RE: allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-21 14:39
Anonymer User
Was ist wenn man ein WP drei mal nicht geschafft hat - ist man dann exmatrikuliert und darf keine informatischen Studiengänge mehr belegen?

RE: allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-21 15:37
T
Was ist wenn man ein WP drei mal nicht geschafft hat - ist man dann exmatrikuliert und darf keine informatischen Studiengänge mehr belegen?
korrekt. (es sei den man ist ein härtefall den der prüfungsausschuss anerkennt)

RE: allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-21 20:14
DeGT
Was ist wenn man ein WP drei mal nicht geschafft hat - ist man dann exmatrikuliert und darf keine informatischen Studiengänge mehr belegen?
korrekt. (es sei den man ist ein härtefall den der prüfungsausschuss anerkennt)

Man kann es allerdings umgehen, indem man zweimaligem Nichtbestehen ein anderes Wahlpflichtmodul wählt, bei dem man dann wieder drei Versuche hat. Irgendwann gehen einem die allerdings aus…

RE: allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-21 20:48
Anonymer User
Was ist wenn man ein WP drei mal nicht geschafft hat - ist man dann exmatrikuliert und darf keine informatischen Studiengänge mehr belegen?
korrekt. (es sei den man ist ein härtefall den der prüfungsausschuss anerkennt)

Man kann es allerdings umgehen, indem man zweimaligem Nichtbestehen ein anderes Wahlpflichtmodul wählt, bei dem man dann wieder drei Versuche hat. Irgendwann gehen einem die allerdings aus…

Aha, die übertragen sich also nicht. Das ist toll. Danke!

RE: allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-22 00:44
theorinix
Was ist wenn man ein WP drei mal nicht geschafft hat - ist man dann exmatrikuliert und darf keine informatischen Studiengänge mehr belegen?
korrekt. (es sei den man ist ein härtefall den der prüfungsausschuss anerkennt)

Anträge zum Härtefall mit Begründung und den zugehörigen Belegen sollten zeitnah im Prüf.Amt eingegangen sein!
Ansonsten hat DeGT völlig recht!

theorinix (schon wieder nach 24:00 Uhr …)

RE: allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-22 11:00
NaZo
[offtopic]
Das mit rigiden Gesetzen ist anderswo zum Teil erheblich schlimmer als bei uns, (USA, Türkei, und etliche andere auch).
Also "don't worry" aber informiere Dich rechtzeitig!
Das es noch schlimmer geht, darf niemals ein Grund sein, Kritik nicht zu äußern, Kritik zu relativieren, nicht zu protestieren, oder Bestrebungen etwas zu verändern sein zu lassen.[/offtopic]

RE: allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-22 13:06
TieKei
[offtopic]
theorinix (schon wieder nach 24:00 Uhr …)
hehe, danke für das Engagement ;)
[/offtopic]

RE: allgemeine fragen zu Wahlpflicht 2009-10-22 19:33
theorinix
[offtopic]
Das mit rigiden Gesetzen ist anderswo zum Teil erheblich schlimmer als bei uns, (USA, Türkei, und etliche andere auch).
Also "don't worry" aber informiere Dich rechtzeitig!
Das es noch schlimmer geht, darf niemals ein Grund sein, Kritik nicht zu äußern, Kritik zu relativieren, nicht zu protestieren, oder Bestrebungen etwas zu verändern sein zu lassen.[/offtopic]

Meine Bemerkung bezog sich auf dieses:
Und ich bin alärgisch gegen Paragraphen. Deutschland ist einfach das falsche Land für mich ^^

Wo will er/sie denn ohne Paragraphen leben? Da gibt es doch kaum eine Auswahl, die für jede/n leicht möglich wäre. Meine Bemerkung hat also mit der Kritik am Paragraphendschungel nicht wirklich was zu tun.