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Bei Klausur ohne Grund fehlend

Bei Klausur ohne Grund fehlend 2009-08-01 11:41
Anonymer User
Hallo. Was passiert, wenn man bei einer Klausur, zu der man angemeldet war, einfach nicht anwesend war? Hat das irgendwelche Konsequenzen für den nächsten Klausurtermin?

RE: Bei Klausur ohne Grund fehlend 2009-08-01 11:44
TieKei
Ich gehe mal davon aus, dass du auf Bachelor studierst.
In diesem Fall hat dies keine Konsequenzen, für dich gilt ja das Referenzsemester. Allerdings solltest du darauf achten, dass du dich zu der nächsten Klausur anmeldest, das passiert nämlich NICHT automatisch.
Aber genau das wurde auch in der OE erklärt.

RE: Bei Klausur ohne Grund fehlend 2009-08-01 15:11
Anonymer User
Dankeschön.

RE: Bei Klausur ohne Grund fehlend 2009-08-05 15:08
Anonymer User
Hallo,

Ich gehe mal davon aus, dass du auf Bachelor studierst.
In diesem Fall hat dies keine Konsequenzen, für dich gilt ja das Referenzsemester. Allerdings solltest du darauf achten, dass du dich zu der nächsten Klausur anmeldest, das passiert nämlich NICHT automatisch.
Das gilt nur fuer Pflichtmodule (fuer die die Referenzsemesterregelung gilt)!

Bei Wahlpflicht- / Wahl-Modulen gilt ein Fehlen als NICHT BESTANDEN (5,0) und damit als ein Fehlversuch (bei i.d.R. 3 Versuchen).

Der Vollstaendigkeit sei darauf hingewiesen, dass einige FSBs (nicht die der Informatik) gemaess § 9 (1) / § 10 (1) der PO MIN vorsehen, dass wer beim 1. Versuch unentschuldigt fehlt, keinen Anspruch auf die zugehoerige Wiederholungsmoeglichkeit hat.

Gruss
Michael Koenig