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Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten?

Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-23 08:19
Viprex
Ich wollte mich für das nächste Semester nicht mehr zurückmelden, da ich mit dem Bachelor aufhöre und momentan schon meine Bachelorarbeit schreibe.

Muss ich da irgendwas beachten oder läuft das alles von alleine, wenn ich meine Semestergebühren einfach nicht zahle und mich damit nicht zurückmelde?

Die Bachelorarbeit darf ich trotzdem schreiben, das habe ich geklärt (man müsste nichmal eingeschrieben sein um die Arbeit anmelden zu dürfen).

Klar ist, dass mir dann Studentenausweis, HVV Fahrkarte und auch Informatik-Benutzerkennung für das RZ sowie Bibliothekszugang fehlen würden. Aber gibt es noch etwas, was ich vorher in die Wege leiten sollte? Sollte ich mich offiziell von der Uni abmelden? Läuft das von alleine? Habe ich sonstige Vor- oder Nachteile?

Danke für eure Antworten.

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-23 08:30
Farcon
Arbeitslos/Arbeitssuchend melden.
Krankenkasse anrufen und Status klären.

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-23 08:45
Anonymer User
Abschiedsfeier…

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-23 14:12
TieKei
Ich wollte mich für das nächste Semester nicht mehr zurückmelden, da ich mit dem Bachelor aufhöre und momentan schon meine Bachelorarbeit schreibe.

Muss ich da irgendwas beachten oder läuft das alles von alleine, wenn ich meine Semestergebühren einfach nicht zahle und mich damit nicht zurückmelde?

finde ich ehrlich gesagt doof, da du damit das Uni-Argument unterstützt, dass man bei nichtzahlen der Studiengebühren (aus welchen gründen auch immer) schnell als exmatrikuliert gelten kann.
Daher fände ich es toller wenn alle, die sich wirklich exmatrikulieren wollen, dies auch "offiziell" beim Prüfungsamt bzw via STiNE Antrag tun.

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-24 15:24
Anonymer User
Wenn du einfach nicht bezahlst, bist du nicht (nur) exmatrikuliert, sondern auch Schuldner.
Geh zum Dammtor, meld dich ab. Alles andere wird dir Probleme machen.

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-24 17:19
Viprex
Ok, Arbeitssuchend muss ich mich nicht melden, da ich ab 1. April direkt nen Job habe. Krankenkasse ist damit auch geklärt.

finde ich ehrlich gesagt doof, da du damit das Uni-Argument unterstützt, dass man bei nichtzahlen der Studiengebühren (aus welchen gründen auch immer) schnell als exmatrikuliert gelten kann.
Daher fände ich es toller wenn alle, die sich wirklich exmatrikulieren wollen, dies auch "offiziell" beim Prüfungsamt bzw via STiNE Antrag tun.

Wenn du einfach nicht bezahlst, bist du nicht (nur) exmatrikuliert, sondern auch Schuldner.
Geh zum Dammtor, meld dich ab. Alles andere wird dir Probleme machen.

Siehste, deswegen frage ich ja. Das ist doch ein Wort. Dann melde ich mich jetzt offiziell ab, zum Dammtor fahre ich aber bestimmt nicht, das ist mir dafür zu weit :)
Das ich dann Schulden bei der Uni habe, war mir nicht bewusst. Ich habe das eben noch nicht wirklich durchdacht. Stimmt schon, die Nicht-Rückmeldung ist ja nicht mit Exmatrikulation gleichzusetzen. Daher werde ich mich jetzt selber exmatrikulieren.

Das Problem hätte ich ja gar nicht gehabt, wenn ich in diesem Monat die Bachelorarbeit fertig gehabt hätte. Dann wäre das alles von alleine gelaufen.

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-24 19:35
Anonymer User
Trotzdem Abschiedsfeier…

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-24 20:02
chris
Siehste, deswegen frage ich ja. Das ist doch ein Wort. Dann melde ich mich jetzt offiziell ab, zum Dammtor fahre ich aber bestimmt nicht, das ist mir dafür zu weit :)
Im Diplomstudiengang brauchte man für die Exmatrikulation eine Unterschrift auf der ersten Studienbuchseite - das wird remote nur schwer zu handhaben sein.
Das ganze dauert aber auch keine fünf Minuten…

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-24 22:09
Viprex
Ich habe mir das gerade mal in Stine angeschaut. So wie es dort erklärt steht, schicke ich den Antrag elektronisch ab (erledigt) und drucke dann das Formular einfach aus, unterschreibe es und schicke es zusammen mit der 1. Studienbuchseite an die Uni. Die muss ich auch unterschreiben. Das war es dann anscheinend, deren Antwort bekomme ich sicherlich auf dem Postweg.

Anonymer, ich werde sicherlich keine Abschiedsfeier geben, aber ganz bestimmt ausgiebig das Bestehen feiern. Wer bist du?

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-25 10:03
Anonymer User
Da ich gerade vor dem gleichen "Problem" stehe: Was ist eigentlich das Studienbuch? Ich habe hier einen Kontrollausdruck, auf dem steht wann ich das Vordiplom bekommen habe und auf der Rückseite ist eine Tabelle mit Platz für 12 Einträge. Am Rand steht was von Studienbuch. Ist es dass?
Muss ich das für die Eximmatrikulation ausfüllen?

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-25 13:15
chris
Was ist eigentlich das Studienbuch?

Genau diese Zettel sind gemeint. Zum ersten Semester gibts die erste Studienbuchseite, die brauchst Du. Kostet AFAIR 10 €, wenn Du sie nicht mehr hast.
Ob Du für den BA Deine Veranstaltungen eintragen musst weiß ich nicht.

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-25 13:29
Psycho
Mh, das ist ja irgendwie komisch. Wenn man nur die erste Seite abgeben muss und diese nicht genug Platz für alle Veranstaltungen hat (= man muss das dann wohl nicht ausfüllen), warum man das dann mit abgeben? Naja, ich muss sowieso nochmal ins PAmt…

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-25 15:41
Viprex
Das Studienbuch gibt es doch auch in Stine zum Download? Oder ist das wieder etwas anderes? Mein Original Studienbuch aus 2005 enthält jedenfalls diesselben Angaben wie der Wisch in Stine.

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-25 16:14
Psycho
Oh das hatte ich zuvor noch gar nicht gesehen. Witzig, ich habe das nie in Papierform erhalten…

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-25 17:18
Farcon
Also auf meiner Studienbuchseite steht in roter Schrift drauf: "1.Studienbuchseite für amtliche Vermerke:". Und dann war ich heute damit beim Zentrum für Studierende, hab mich aber dann nicht in die Schlange angestellt, weil vor meinem Türchen schon 30 Leute warteten. Außerdem habe ich dort noch einen Exmatrikulationsantrag gefunden, der verlangt, dass für den Grund "Beendigung des Studiums durch Abschluss" noch eine Zeugniskopie mit eingereicht werden muss. Formular hab ich mal hochgeladen: http://rapidshare.com/files/213399096/ex_antrag.PDF.html

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-25 19:39
Psycho
Toll, ich habe meine Prüfung aber noch im April. Kann ich mich jetzt nicht eximmatriukulieren? Kann doch eigentlich auch nicht sein.

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-25 20:14
Viprex
Tja, dann stehe ich ja mal wieder vor einem kleinen Problem. Ich habe natürlich noch kein Zeugnis, da ich die Bachelorarbeit ja noch nicht geschrieben habe. Ich habe aber die Aussage von Herrn Hansmann, dass die Bachelorarbeit sogar ohne Studentenstatus angemeldet werden darf. Bei mir ist die Arbeit ja schon angemeldet und läuft nur ins nächste Semster rein.

Hat da jemand von Diplomern gehört, wie das bei denen gelaufen sein kann? Dort existiert die Regelung ja auch, dass keien Immatrikulation für das Anmelden der Diplomarbeit nötig ist.


PS: Diesen Antrag braucht man nicht, wenn man das Verfahren elektronisch über Stine anschiebt. Dort reicht es, wenn man den Antrag ausdruckt und unterschreibt. Die Angaben sind aber diesselben.

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-25 22:00
skillz
Du kannst Dich auch ohne Zeugnis exmatrikulieren lassen.
Das habe ich vor der Diplomarbeit und meiner letzten Prüfung auch gemacht.

Bin mit der 1. Studienbuchseite zum Studentensekretariat gefahren und habe der Dame erklärt, dass ich mich exmatrikulieren möchte, aber noch kein Zeugnis habe, weil die letzten Sachen noch geprüft werden müssen.

Daraufhin hat sie hingeschrieben "Exmatrikulation auf Antrag zum xx.xx.xxxx" und unterschrieben. Hat ca. 2 min gedauert.

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-25 22:02
skillz
Den Antrag auf Exmatrikulation hatte ich natürlich auch dabei und "Beendigung des Studium durch Abschluss" angekreuzt. Und dann noch etwas hingeschrieben wie "Zeugnis noch nicht vorhanden, da letzte Prüfung am xx.xx.xxxx".

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-03-28 12:54
Muelli
[OT]

Formular hab ich mal hochgeladen: RAPIDSHARE URL
Uh, wir haben doch extra ein tolles Datei-Hochlad-Feature. Ich finde externe Angebote, insbesondere Rapidshare sehr unangebracht :-/ Geht unser Dateiupload denn (nicht)?
[/OT]

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-04-03 19:19
Viprex
BTW: Habe meine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten. Dort seht drauf, ich wurde zum 31.03.09 exmatrikuliert. Stehen noch ein paar weitere Dinge drauf, aber auch, dass ich das Studium ohne Prüfung beendet habe. Na mal schauen, ob das noch ärger bereitet oder ich den Abschluß am Ende doch ganz normal erhalte.

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-04-03 21:36
Anonymer User
Ich war mittlerweile auch da und habe mich persönlich exmatrikulieren lassen und habe den gleichen Kommentar auf dem Antrag. Die Sachbearbeiterin meinte noch, dass ich dem Formular für die Rentenversicherung eine Zeuginiskopie beigelegt werden muss. Ansonsten ist das wohl nichts besonderes und der Abschluß sollte davon ziemlich unbehelligt bleiben.

Gruß, Psycho

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-04-05 10:19
Farcon
Die Sachbearbeiterin meinte noch, dass ich dem Formular für die Rentenversicherung eine Zeuginiskopie beigelegt werden muss.
Welches Formular für die Rentenversicherung?

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-04-05 13:01
Psycho
Ich habe dort drei Seiten bekommen:
- die mit Stempel und Unterschrift versehene Studienbuchseite (die ich mitgebracht hatte)
- eine Exmatrimulationsbescheinigung
- eine "Bescheinigung für Zwecke der gesetztlichen Rentenversicherung über Zeiten des Schul/…/Hochschulbesuchs"

an letztere soll ich später, wenn notwendig eine Zeugniskopie hängen, da dort noch der Haken für "Ausbildung planmäßig abgeschlossen" fehlt.

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-04-05 15:37
Farcon
Ich habe dort drei Seiten bekommen:
- die mit Stempel und Unterschrift versehene Studienbuchseite (die ich mitgebracht hatte)
- eine Exmatrimulationsbescheinigung
- eine "Bescheinigung für Zwecke der gesetztlichen Rentenversicherung über Zeiten des Schul/…/Hochschulbesuchs"

an letztere soll ich später, wenn notwendig eine Zeugniskopie hängen, da dort noch der Haken für "Ausbildung planmäßig abgeschlossen" fehlt.

Danke. Ich hab nur den Stempel und die Unterschrift bekommen. Die anderen beiden Dokumente nicht…

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-04-05 15:52
Psycho
Warst du persönlich da oder hast du das per Post geschickt?! Ich kann mich nicht mehr erinnern, welche von beiden, aber entweder die Exmatrikumaltions- oder die RV-Bescheinigung sei recht wichtig und die solle ich gut aufbewahren, meinte die Sachbearbeiterin…

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-04-05 18:26
Viprex
Die RV Bescheinigung ist auf jeden Fall wichtig, weil du der Rentenversicherung damit "Zeiten" nachweist.

Die Studienbuchseite habe ich noch nicht erhalten, wahrscheinlich weil ich das den BSC noch nicht abgeschlossen habe.

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-04-06 21:51
Farcon
Warst du persönlich da oder hast du das per Post geschickt?! Ich kann mich nicht mehr erinnern, welche von beiden, aber entweder die Exmatrikumaltions- oder die RV-Bescheinigung sei recht wichtig und die solle ich gut aufbewahren, meinte die Sachbearbeiterin…
Ja, ich war persönlich da. Deswegen bin ich auch verwundert, dass du mehr Dokumente bekommen hast als ich.

RE: Studium "auslaufen" lassen - Was gibt es zu beachten? 2009-04-19 23:47
Viprex
Sagt mal, muss ich eigentlich mit einem der Wische etwas machen? Muss noch irgendeine Behörde etwas von mir zugeschickt bekommen? Rentenversicherung z.B.? Ich arbeite seit 01.04. Vollzeit, daher ist KK geregelt. Bafög Amt ist wohl egal, denn ich beziehe schon länger kein Bafög mehr. Uni weiß ja eh Bescheid und sonst fällt mir nichts ein. Euch vielleicht noch?