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Praktikums Bescheinigung von der Schule

Praktikums Bescheinigung von der Schule 2009-03-17 10:50
silentsea
Hello,

ich hab abi an nem info-gym gemacht, und da meinte der "fachpraxis" lehrer mal, man könnte die zeit die man da verbringe, später fürs studium für das Praktikum anrechnen lassen.

und er könne auch 4-6 wochen bescheinigen. aber was braucht die uni für infos auf der bescheinigung?

und kommt über das 1.semester rs praktikum eig noch ein weiteres dazu, dass ich ihn überhaupt "belästigen" brauch, dass er mir so einen schein ausschreibt?

weiß da jemand evtl. bescheid??

gruß

edit: ps, ich habs mal in pm/technische info gepackt. weil ich an rs..und rs praktikum gedacht hab :D

RE: Praktikums Bescheinigung von der Schule 2009-03-17 13:31
Bernd01
Vergiss es. Es ist nicht möglich schulische Praktika oder sonstige Leistungen anrechnen zu lassen. Das gilt übrigens auch für Prüfungs- und)Leistungen, welche im Rahmen einer Fachhochschule abgelegt wurden. Zudem dürfte sich der dort vermittelte Stoff arg von dem im universitären Praktikum untercheiden.

Also geht das ganze nicht.
Begründung: Diese Leistungen würden im Rahmen einer SCHULE oder eben einer FACHHOCHSCHULE und nicht einer UNIVERSITÄT erbracht. Sie sind somit nicht "einbringfähig".

Mach das Praktikum einfach. Es vermittelt dir viel. Wissen, was du später (im verlauf des Stuzdiums) sicherlich noch brauchst!

RE: Praktikums Bescheinigung von der Schule 2009-03-17 14:48
Anonymer User
ich würde behaupten, dass ich die mind.die hälfte der rs vorlesung schon in der schule hatte
nur dass die menge des stoffes in relation zur zeit erheblich mehr war.

RE: Praktikums Bescheinigung von der Schule 2009-03-17 15:19
rothose86
Das Praktikum an der UNI ist zwei wochenlang.
Die Software-Praktika liefern dir vorallem Praxiswissen/erfahrung.

Ich weiß nicht ob das was Bernd da schrieb stimmt, aber versuchen kannst du es ja. Frag einfach mal Michael König, der kennt sich mit sowas aus.

RE: Praktikums Bescheinigung von der Schule 2009-03-17 17:40
GroßerSchöpfer
An vielen Hochschulen (vielen FHs und auch teilweise der TUHH) gibt es die Verpflichtung ein fachlich einschlägiges Praktikum in einer Firma im Rahmen des Studiums oder als Vorraussetzung für das Studiums zu absolvieren. Ich glaube auf sowas bezog sich dein Lehrer, hier kann es dann auch sinnvoll sein Praxiserfahrung aus Praxisphasen einer schulischen Ausbildung anzuerkennen.

An der Uni Hamburg gibt es sowas aber in Informatik nicht. Die Praktika wie das RS Praktikum sind Lehrveranstaltungen in der Uni (wo man praktisch etwas tut - statt nur zuzuhören), da können deine schulischen Leistungen kaum für angerechnet werden, weil da der wissenschaftliche Anspruch fehlt. Macht auch nichts, das RS Praktikum ist eins der Dinge die Spass machen und für das Verständnis des Stoffes helfen.

RE: Praktikums Bescheinigung von der Schule 2009-03-17 20:01
Bernd01
Das Praktikum an der UNI ist zwei wochenlang.
Die Software-Praktika liefern dir vorallem Praxiswissen/erfahrung.

Ich weiß nicht ob das was Bernd da schrieb stimmt, aber versuchen kannst du es ja. Frag einfach mal Michael König, der kennt sich mit sowas aus.

Michael König wird da nicht viel helfen können. Ich hatte damals das Problem, dass ich Auch Seminare, Prüfungsleistungen und Übungsscheine aus der HAW anerkannt haben wollte.
Ich musste mich da an das Prüfungsamt bzw. den Prüfungsausschuss wenden.
Damals hat Brunni (Als Ausschussvorsitzender) das abgelehnt: "Die Leustungen wurden im Rahmen einer Ausbildung an einer Fachhochschule erbracht. Ist sind somit an einer Universität nicht anrechenbar" (Originalzitat, inkl. Unterstreichungen).

Mein Tipp. Wende dich ans Prüfungsamt, die sagen Dir dann 100% was verbindliches.

RE: Praktikums Bescheinigung von der Schule 2009-03-17 20:59
GroßerSchöpfer
Michael König wird da nicht viel helfen können. Ich hatte damals das Problem, dass ich Auch Seminare, Prüfungsleistungen und Übungsscheine aus der HAW anerkannt haben wollte.
Ich musste mich da an das Prüfungsamt bzw. den Prüfungsausschuss wenden.
Damals hat Brunni (Als Ausschussvorsitzender) das abgelehnt: "Die Leustungen wurden im Rahmen einer Ausbildung an einer Fachhochschule erbracht. Ist sind somit an einer Universität  nicht anrechenbar" (Originalzitat, inkl. Unterstreichungen).

Später dann (nach Brunnstein) hat der Prüfungsausschuss beschlossen, das diese scharfe Unterscheidung beim Bachelorstudiengang (sowohl Uni, als auch HAW vergeben einen B.Sc.) nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Trotzdem muss natürlich nachgewiesen werden, dass die Leistungen vom Anspruch her gleichwertig sind, was bei der HAW nicht in jedem Fall gegeben ist. Und bei einer schulischen Ausbildung ist das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gegeben.