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Exmatrikulation während des Semester und dennoch Bachelorarbeit schreiben?

Exmatrikulation während des Semester und dennoch Bachelorarbeit schreiben? 2008-10-28 15:02
Viprex
Da ich von Herrn Hansmann keine Antworte bekomme, wende ich mich an euch.

Ich habe nur noch die Bachelorarbeit zu schreiben. Diese habe ich aber noch nicht angemeldet. Alle anderen Module sind erfolgreich bestanden.
Die Semestergebühren für WS08/09 habe ich bezahlt. Die Studiengebühren noch nicht.

Wenn ich mich jetzt exmatrikulieren lasse,

1. kann ich dann trotzdem meine Bachelorarbeit schreiben bzw. diese noch anmelden?
2. bekomme ich dann die Semestergebühren zurück (vll. nur teilweise?)?

Wo kann ich mich noch so informieren, dass ich auch korrekte Informationen erhalte? Ist ja alles nicht so einfach mit dem Bachelor :(

RE: Exmatrikulation während des Semester und dennoch Bachelorarbeit schreiben? 2008-10-28 15:37
Anonymer User
Ne brauchst du nicht bezahlen. Bei mir ist es die gleiche Situation (nur dass ich die BA-Arbeit nächste Woche abgebe:)). Ich habe allerdings nicht mal die Semestergebühren bezahlt. Habe mich vorher bei Hansmann informiert und er sagte mir das so ok ist und man für die BA-Arbeit allein nicht mehr immatrikuliert sein muss. Allerdings verliert man dann natürlich seinen "Studenten-Status".

Malte

RE: Exmatrikulation während des Semester und dennoch Bachelorarbeit schreiben? 2008-10-28 15:40
Viprex
Und wie sieht das aus, wenn ich die Arbeit noch nicht angemeldet habe? Kann ich die Arbeit auch anmelden wenn ich kein Student mehr bin, also exmatrikuliert bin?

RE: Exmatrikulation während des Semester und dennoch Bachelorarbeit schreiben? 2008-10-28 15:53
Anonymer User
Ich denke schon. Kann es aber natürlich nicht 100%-ig sagen, weil es bei mir nicht so war.

RE: Exmatrikulation während des Semester und dennoch Bachelorarbeit schreiben? 2008-10-28 15:56
Viprex
Und hast du eine Ahnung, wer außer Hansmann noch mein Ansprechpartner für sowas sein könnte? PAmt? Die haben damit ja eigentlich nichts zu tun.

RE: Exmatrikulation während des Semester und dennoch Bachelorarbeit schreiben? 2008-10-28 16:26
Anonymer User
Hm ne keine Ahnung. Geh doch nächste Woche mal in seine Sprechstunde.

RE: Exmatrikulation während des Semester und dennoch Bachelorarbeit schreiben? 2008-10-28 16:33
mezzomix
Steht doch alles in der Prüfungsordnung, ein bisschen eigenständige Recherche
kann wie immer nicht schaden… Aber dennoch, bitteschön:

§9 Zulassung zu Modulprüfungen

Soweit nur noch Prüfungsleistungen zu erbringen sind, besteht der Prüfungsanspruch auch für Studierende, die für diesen Bachelorstudiengang an der Universität Hamburg immatrikuliert gewesen sind. Der Anspruch erlischt zwei Jahre nach der Exmatrikulation.
§14 Bachelorarbeit

(3) Für die Zulassung zur Bachelorarbeit gilt § 9 entsprechend.

HTH

RE: Exmatrikulation während des Semester und dennoch Bachelorarbeit schreiben? 2008-10-29 07:53
Viprex
Vielen Dank für deine Arbeit, mezzomix. Das Thema ist nicht so einfach, wie du es aus der Prüfungsordnung liest. Ich habe es in meinem Post vielleicht nicht deutlich genug gesagt, aber ich brauche dazu definitiv korrekte Informationen. Und die gibt die P-Ordnung momentan nicht her. Herr Hansmann hat mittlerweile geantwortet, ich zitiere mal etwas:

wenn die Bachelorarbeit eine reine Prüfungsleistung wäre, müssten Sie nach Abschluss aller anderen Studienleistungen dafür nicht mehr immatrikuliert sein (s. Par. 14 (3) und damit Par. 9 (3) der B.Sc.-Prüfungsordnung von 2005). Par. 14 (1) der Prüfungsordnung ließe sich evtl. so lesen, als sei dies der Fall. Allerdings ist im Modulhandbuch das Modul IP14 (Bachelorarbeit) m.E. nicht eindeutig als reines "Nur-Prüfungsmodul" definiert; vielmehr lässt sich aus der Modulbeschreibung auch eine mit der Durchführung der Bachelorarbeit verbundene Studienleistung herauslesen (… dient dazu, die Fähigkeit des Studierenden zu formen …). In diesem Fall könnte Par. 9 (3) nicht angewandt werden.

Das stünde im Gegensatz zu frühreren Diplomprüfungsordnungen, in denen die Diplomarbeit explizit eine Prüfungsleistung darstellte.

Da mir nicht klar ist, ob mit der B.Sc.-Prüfungsordnung tatsächlich bewusst von dieser Tradition abgewichen wurde, gebe ich Ihre auslösende Anfrage und meine Interpretationsversuche der rechtlichen Situation weiter in der Hoffnung, dass sich schon jetzt eine eindeutige Klarstellung für Sie ergibt, dass dieser Fall aber zumindest in einer Neubearbeitung der Prüfungsordnung eindeutig berücksichtigt wird.

Damit bin ich ehrlich gesagt nicht schlauer, was passiert, wenn ich mich jetzt exmatrikulieren lassen. Ich kann mich zu meiner Bachelorarbeit erst im Januar anmelden. Wenn ich jetzt die Studiengebühren einfach nicht zahle… Vielleicht reicht das von der Zeit ja noch, denn exmatrikuliert darf ich erst am Ende des Semesters werden (oder??).

Was ich jetzt wissen muss, ist, was passiert, wenn ich mich exmatrikulieren lasse und dann die Bsc Arbeit anmelden will. Darauf kann mir keiner eine Antwort geben, was mir irgendwie nicht weiter hilft.

Mal angenommen, ich gehe so vor. Wenn ich erstmal exmatrikuliert bin, kann ich mich dann einfach wieder einschreiben? Normalweise geht das ja, die Frage ist aber, wie das im Bachelorstudium mit den Referenzsemestern aussieht :( Ich meine, eigentlich sollten die dann doch nicht weiterlaufen. Und eine Prüfungsleistung habe ich noch nicht angefangen, also muss ich die auch nicht in bestimmter Zeit wiederholen.

RE: Exmatrikulation während des Semester und dennoch Bachelorarbeit schreiben? 2008-10-29 09:41
Wulf
Hast du schonmal bei der Uni-Verwaltung nachgefragt bzw. bei den Leuten, die dich im Zweifel exmatrikulieren würden?

RE: Exmatrikulation während des Semester und dennoch Bachelorarbeit schreiben? 2008-11-04 15:29
Viprex
Der gute Herr Hansmann hatte eine Anfrage bei den betreffenden Personen gestartet. Hier das Ergbnis, welches er mir heute per E-Mail mitgeteilt hat. Vielen herzlichen Dank an Herrn Hansmann für seine Unterstützung!

nachdem ich mich auch bei der Departmentleitung noch einmal rückversichert habe, gebe ich Ihnen hiermit gerne das Meinungsbild wieder: wir können die Bachelorarbeit als reine Prüfungsleistung betrachten. Damit müssen Sie nach Abschluss aller anderen Studienleistungen dafür nicht mehr immatrikuliert sein (s. Par. 14 (3) und damit Par. 9 (3) der B.Sc.-Prüfungsordnung von 2005).

Das bedeutet, ich kann mich jetzt exmatrikulieren lassen (z. B. weil ich die Studiengebühren nicht zahle). Ich kann dann aber auch im Januar immer noch die Bachelorarbeit offiziell im P-Amt anmelden?
Seht mir bitte nach, dass ich das nochmal frage, obwohl es meiner Meinung nach so der E-Mail zu entnehmen ist, aber das ist ja eine wirklich wichtige Sache die ich ungerne verbocken möchte nur um 375EUR Studiengebühren zu sparen. Ihr versteht das sicher und daher hoffe ich hier nochmal auf eine Antwort :)

Vielen lieben Dank!

Edit: Oder sollte ich mich selber offiziell exmatrikulieren? Hat das einen anderen Status als eine Exm. von der Uni?

RE: Exmatrikulation während des Semester und dennoch Bachelorarbeit schreiben? 2008-11-04 15:55
Anonymer User
das ist ja eine wirklich wichtige Sache die ich ungerne verbocken möchte nur um 375EUR Studiengebühren zu sparen.

Ich habe leider keine Quellen dazu, aber ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass die Studiengebühren in jeden Fall bezahlen musst, wenn du dich ordnungsgemäß zurückgemeldet hast. Wenn du also einfach nicht zahlst, dann wirst du zwar eximmatrikuliert, aber der Anspruch der Uni auf die Studiengebühren erlischt damit nicht automatisch.

Aber ohne Gewähr….

RE: Exmatrikulation während des Semester und dennoch Bachelorarbeit schreiben? 2008-11-04 16:22
Viprex
Und was will/kann die Uni machen?

RE: Exmatrikulation während des Semester und dennoch Bachelorarbeit schreiben? 2008-11-04 19:16
FireTiger
Und was will/kann die Uni machen?
Mahnungen schreiben bzw. gleich einen netten Herrn mit lustigen Vögeln auf Aufklebern vorbeischicken?

RE: Exmatrikulation während des Semester und dennoch Bachelorarbeit schreiben? 2008-11-04 19:43
PA-Vorsitzender
Und hast du eine Ahnung, wer außer Hansmann noch mein Ansprechpartner für sowas sein könnte? PAmt? Die haben damit ja eigentlich nichts zu tun.

Das PAmt fragen ist genauso richtig, wie Herr Hansmann zu konsultieren.
Aber zu tun haben Frau Peters und Frau Wilsdorf-Zamojcin durchaus eine Menge!
Ich unterschreibe wöchentlich etwa 10-20 Zeugnisse, Urkunden, Anträge und Briefe,
die dort vorbereitet wurden und auf Korrektheit überprüft wurden.
Nicht zu sprechen von den Problemen mit STiNE, die auch beim Prüf.Amt zu Verzögerungen führ(t)en!

E-Mail vom 04.11.2008 von Herrn Hansmann schrieb:
nachdem ich mich auch bei der Departmentleitung noch einmal rückversichert habe, gebe ich Ihnen hiermit gerne das Meinungsbild wieder: wir können die Bachelorarbeit als reine Prüfungsleistung betrachten. Damit müssen Sie nach Abschluss aller anderen Studienleistungen dafür nicht mehr immatrikuliert sein (s. Par. 14 (3) und damit Par. 9 (3) der B.Sc.-Prüfungsordnung von 2005).

Ein großes Dankeschön an Herrn Hansmann, für diese Nachfrage!
Ich, Matthias Jantzen, hatte heute auch schon (ohne diese "Rückversicherung") Gleiches entschieden,
nur war bisher im Prüf.Amt kein solcher Fall anhängig!