Endgülig nicht bestanden - Wann Exmatrikulation?
2008-10-19 18:14
Anonymer User
Hallo,
ich stehe vor der etwas ungünstigen Situation aus dem Studium ausgemustert zu werden.
Nun gab es hier ja früher in den Gebührenthreads öfter den Hinweis, das eine Exmatrikulation nur zum Semesterende zulässig ist, laut Hochschulgesetz. Leider hab ich das Gesetz nirgends in aktueller Fassung gefunden, und weiß ja auch nicht ob die Situation bei Nichtzahlen und studienbedingten Rauswurf überhaupt gleich ist.
Mir wäre wichtig mich zum Semesterende neu orientieren zu können, und nicht in ein paar Tagen raus zu sein, und damit Arbeits und Obdachlos…
Ich hoffe mir kann jemand sagen wie die Situation aussieht, oder wo ich das nachlesen kann.
Danke!
ich stehe vor der etwas ungünstigen Situation aus dem Studium ausgemustert zu werden.
Nun gab es hier ja früher in den Gebührenthreads öfter den Hinweis, das eine Exmatrikulation nur zum Semesterende zulässig ist, laut Hochschulgesetz. Leider hab ich das Gesetz nirgends in aktueller Fassung gefunden, und weiß ja auch nicht ob die Situation bei Nichtzahlen und studienbedingten Rauswurf überhaupt gleich ist.
Mir wäre wichtig mich zum Semesterende neu orientieren zu können, und nicht in ein paar Tagen raus zu sein, und damit Arbeits und Obdachlos…
Ich hoffe mir kann jemand sagen wie die Situation aussieht, oder wo ich das nachlesen kann.
Danke!