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Endgülig nicht bestanden - Wann Exmatrikulation?

Endgülig nicht bestanden - Wann Exmatrikulation? 2008-10-19 18:14
Anonymer User
Hallo,
ich stehe vor der etwas ungünstigen Situation aus dem Studium ausgemustert zu werden.

Nun gab es hier ja früher in den Gebührenthreads öfter den Hinweis, das eine Exmatrikulation nur zum Semesterende zulässig ist, laut Hochschulgesetz. Leider hab ich das Gesetz nirgends in aktueller Fassung gefunden, und weiß ja auch nicht ob die Situation bei Nichtzahlen und studienbedingten Rauswurf überhaupt gleich ist.

Mir wäre wichtig mich zum Semesterende neu orientieren zu können, und nicht in ein paar Tagen raus zu sein, und damit Arbeits und Obdachlos…

Ich hoffe mir kann jemand sagen wie die Situation aussieht, oder wo ich das nachlesen kann.

Danke!

RE: Endgülig nicht bestanden - Wann Exmatrikulation? 2008-10-19 19:32
Anonymer User
Ich befürchte, wenn du einfach eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast, werden die dich wohl auch noch nach dem Semester rauswerfen.. Also wohl in naher Zeit. Da du aber bestimmt schon die Unterlagen von der Uni hast, sprich Semesterbescheinigung etc. Wirst du wohl auch nicht obdachlos.. ;) Denn das reicht fürs Studentenwohnheim+Bafögamt.. außer du müsstest den Leistungsnachweis erbringen, den du dann wohl nicht mehr kriegen wirst..

RE: Endgülig nicht bestanden - Wann Exmatrikulation? 2008-10-21 00:59
Anonymer User
Falls Du weiterhin Informatik studieren willst: Bekannter an ner FH hatte es geschafft, sich schneller zu exmatrikulieren, als die FH das tat, und konnte dann an der nächsten FH weiterstudieren. Wäre also einen Versuch wert.