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Pruefungen nach Exmatrikulation - Druckversion

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Pruefungen nach Exmatrikulation - Anonymer User - 19.03.2008 01:47

Hallo Leute!

Ich hab im Diplom-Studiengang alle Scheine gemacht und mir wurde gesagt, dass ich auch nach der Exmatrikulation noch Pruefungen ablegen und Diplomarbeit schreiben kann. So koennte ich die Studiengebuehren umgehen.
Allerdings wollte ich mich da auf deren Wort nicht so ganz verlassen. Wo steht denn, dass man das tatsaechlich nach Exmatrikulation noch die Sachen machen kann?

Gruss,
Daniel


RE: Pruefungen nach Exmatrikulation - skillz - 19.03.2008 07:48

Check this out!
Prüfungsordnung Informatik 1998 §3 (1) schrieb:
"Wer im Studiengang Informatik an der Universität Hamburg immatrikuliert ist oder gewesen ist, kann im Rahmen der vorgegebenen Fristen an den Prüfungen teilnehmen."

Das ist ziemlich einzigartig bei unserer Prüfungsordnung.

Ansonsten habe ich hier auch schon einiges aus persönlicher Erfahrung beschrieben, z.B. hier oder hier .


RE: Pruefungen nach Exmatrikulation - Anonymer User - 19.03.2008 14:26

Wo ist denn genauer erklaert wie die vorgegebenen Fristen sind.

Zudem wuerde mich auch interessieren, wo steht, dass man
a) Diplomarbeit noch schreiben kann und
b) dann tatsaechlich noch ein Zeugnis bekommt.

Ich bin mir immernoch sehr unsicher, ob das eine gute Idee ist. Nachher steh ich da wie Hein Bloed und kann meinen Abschluss nicht mehr machen.

Gruss,
Daniel


RE: Pruefungen nach Exmatrikulation - skillz - 19.03.2008 14:47

Also mehr wirst Du nicht finden.

Die Diplomarbeit ist Teil der Diplompruefung. Siehe hier . Paragraph 22.

Die Fristen sind solange, wie Deine Pruefungsordnung noch gueltig ist. Die von 1998 wird ja auch irgendwann mal auslaufen. In 5 Jahren oder so.

Wenn Du mir nicht glaubst, dann lass Dich doch einfach im Pruefungsamt noch einmal beraten. Ich habe mir vor meiner Exmatrikulation auch noch einmal  von Frau Tewes bestaetigen lassen, dass alles in Ordnung ist.


RE: Pruefungen nach Exmatrikulation - slaYer977 - 20.03.2008 22:50

Problem könnte nur sein, dass Du dann nicht mehr Stundent bist.
Stichworte: Krankenkasse, Versicherung, Studentenjob, Arbeitsamt


RE: Pruefungen nach Exmatrikulation - FireTiger - 21.03.2008 14:55

slaYer977 schrieb:
Problem könnte nur sein, dass Du dann nicht mehr Stundent bist.
Stichworte: Krankenkasse, Versicherung, Studentenjob, Arbeitsamt

Hmm... Stellt man sich eigentlich besser, wenn man keinen Job hat? Man könnte dann ja immerhin Anspruch auf Hartz IV haben. Als Student kriegt man sowas ja nicht. Und die Studiengebühren würde man sich auch sparen...


RE: Pruefungen nach Exmatrikulation - NaZo - 21.03.2008 15:01

FireTiger schrieb:
Hmm... Stellt man sich eigentlich besser, wenn man keinen Job hat? Man könnte dann ja immerhin Anspruch auf Hartz IV haben.

Wenn Du Hartz IV kriegen willst, wirst Du für Prüfungen und Diplomarbeit nicht mehr viel Zeit haben. Dann musst Du laufend bei Arbeitsagentur aufschlagen, Bewerbungen schreiben, Bewerbungstraining machen, einen Haufen anderer "Fördermaßnahmen" über Dich ergehen lassen, Spargel ernten, Laub fegen, etc. pp... Das ist ja nicht so ein bequemes Leben, wie Ottonormalbürger sich das vorstellt.


RE: Pruefungen nach Exmatrikulation - slaYer977 - 21.03.2008 19:13

Ich hatte ja auch mal überlegt mich für die letzten Prüfungen und Diplomarbeit zu exmatrikulieren oder zu beurlauben. Hatte aber mit meiner Krankenkasse telefoniert und die meinten zu mir, dass ich dann bei denen NICHT mehr als Student angesehen werden (auch bei beurlaubung nicht).

Würde heißen, ich muss mehr Krankenversicherung zahlen UND für meinen Arbeitgeber bin ich dann ja auch nicht mehr Werkstudent. D.H. Arbeitgeber hätte dann auch volle Lohnnebenkosten usw. und dann würde sich die Anstellung ja auch nicht mehr lohnen...

Von daher lohn es sich bei mir nicht eine Beurlaubung einzureichen oder zu exmatrikulieren.

ABER wäre Teilzeitstudium hier nicht evtl. eine gute Alternative? Da zahlt man nur 250EUR Studiengebühr. Man würde also immerhin 250EUR sparen.

Welche Einschränkungen habe ich hier? Bzw. was muss ich dafür erfüllen oder nicht erfüllen? Ich brauch nur noch PNL, Diplomarbeit, und Schwerpunktprüfung. Vorlesungen usw. besuche ich nicht mehr. Evtl. wäre dass etwas was ich machen könnte. Oder kann man von Vollzeit gar nicht in Teilzeit wechseln?


RE: Pruefungen nach Exmatrikulation - Anonymer User - 21.03.2008 19:38

Für Diplomer gibt es keine Teilzeitregelung, zumindest nicht bei uns.


RE: Pruefungen nach Exmatrikulation - Anonymer User - 21.03.2008 19:40

http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/Teilzeit.html

Schwarz auf weiß:
Ausnahmen

Ein Teilzeitstudium ist nicht möglich, wenn die Hochschulprüfungsordnung dies nicht vorsieht, d.h. momentan ist lediglich in den BA/MA-Studiengängen ein Teilzeitstudium vorgesehen.
Im Semester der Abschlussarbeit ist ein Teilzeitstudium nicht zulässig.


Steht ganz unten.


RE: Pruefungen nach Exmatrikulation - slaYer977 - 21.03.2008 19:51

ok :-(


RE: Pruefungen nach Exmatrikulation - Nowareclient - 21.03.2008 21:56

Selbst wenn Teilzeit im Diplom-Studiengang möglich wäre, hättest du u.U. ähnliche Probleme mit Krankenkasse, BaFöG, usw. (das nur für die Bachelor-Studenten, die hier mitlesen). Außerdem muss man während der Bachelor-Arbeit im Vollzeitstudium sein.


RE: Pruefungen nach Exmatrikulation - Muelli - 22.03.2008 17:05

Nunja, in der Tat steht in der ImmO, dass wir Informatikstudis nach DPO nicht als sog. "Teilzeitstudenten" zurueckmelden koennen.

Jedoch schreibt das HmbHG
HmbHG §36 4 schrieb:
(4) Die Hochschulen können in geeigneten Fächern für Personen, die nachweislich nicht ihre volle, mindestens aber die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können, die Möglichkeit der Immatrikulation als Teilzeitstudierende vorsehen.

HmbHG §6b schrieb:
(6) Beim Teilzeitstudium werden die Studiengebühren nach Absatz 1 entsprechend dem Verhältnis des Teilzeitstudiums zum Vollzeitstudium ermäßigt.


Daraus ergibt sich noch keine Verpflichtung fuer die Uni, aber ich bin gespannt, was ein Gericht zu der Ungleichbehandlung von Studierenden sagt. Meines Wissens ist noch kein derartiger Fall entschieden, ein Verfahren aber angehaengt. Der AStA wird da genaueres wissen.

Ich wuerde auf jeden Fall die Reduktion der StudGeb mit dem Hinweis auf §6b beantragen und einem Widerspruch der Uni mit dem Hinweis auf die ImmO mit der Begruendung widersprechen, dass es sich um eine nicht verhaeltnismaessige Ungleichbehandlung handelt. Sollte einem solchen Widerspruch vor Gericht stattgegeben werden, sind alle, die auch so argumentiert haben, fein raus.

Also: In jedem Fall Antrag auf Erlass, Befreiung, Reduzierung und Stundung stellen .


RE: Pruefungen nach Exmatrikulation - Liller - 24.03.2008 15:44

Weiß eigentlich jemand, ob es Probleme mit der Krankenkasse gibt, wenn man ein Urlaubssemester nimmt?
Hat man weiter das Anrecht sich für den Studentensatz von ca 60€ zu versichern?


RE: Pruefungen nach Exmatrikulation - Marrow - 24.03.2008 15:58

Liller schrieb:
Weiß eigentlich jemand, ob es Probleme mit der Krankenkasse gibt, wenn man ein Urlaubssemester nimmt?
Hat man weiter das Anrecht sich für den Studentensatz von ca 60€ zu versichern?

Laut Leitlinien für Krankenkassen anscheinend nicht.

Infos hierüber solltest du per Suchfunktion hier finden, das Thema hatten wir das letzte Jahr dreimal oder so. 28