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Bafög nach überschreiten der Regelstudienzeit des Grundstudiums - Druckversion

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Bafög nach überschreiten der Regelstudienzeit des Grundstudiums - RaggaDee - 02.08.2004 11:33

Moien,

Die Förderungsdauer durch Bafög entspricht ja nur der Regelstudienzeit. Wie sieht das denn jetzt aus mit dem Grundstudium, nach 4 Sememstern ist gerade das ja nicht immer zu schaffen, krieg ich dann weiter Bafög oder muss ich mich bis zum Hauptstudium selber finanzoeren?


Re: Bafög nach überschreiten der Regelstudienzeit des Grundstudiums - asdf - 02.08.2004 12:36

Du musst einen Leitungsnachweis erbringen - 2/3 aller Pruefungen
musst Du gepackt haben, oder so ähnlich.
Dann bekommst Du weiter Bafög.
Ich hatte 7/10 - das war fuer Menzel genug.
Zudem Thema gab es auch noch einen anderen Thread, IIRC.


Re: Bafög nach überschreiten der Regelstudienzeit des Grundstudiums - RaggaDee - 02.08.2004 12:59

Ahh, ok, vielen Dank, also 2/3, dann kann ich auch 2 semester (2, weil Inf ja nur zum WS beginnt) ans Grundstudium dranhängen. Muss ich denn mit Menzel oder so dann sprechen und er unterschreibt nur, dass ich so und so viel aller Prüfungen habe?


Re: Bafög nach überschreiten der Regelstudienzeit des Grundstudiums - Christoph - 02.08.2004 13:59

Herr Menzel ist anfang des Jahres von diesem Amt zurueckgetreten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Herr
Neumann das uebernommen hat. Wenn ich mich doch irre,
ist Herr Ritter als Studiendekan wohl der beste Ansprechpartner.

Ich denke, man muss sich da im Pruefungsamt einen
Ausdruck ueber die gemachten Pruefungen geben
lassen - eine 5-Minuten-Sache.


Re: Bafög nach überschreiten der Regelstudienzeit des Grundstudiums - Günter - 02.08.2004 15:22

Zitat:
Ich denke, man muss sich da im Pruefungsamt einen
Ausdruck ueber die gemachten Pruefungen geben
lassen - eine 5-Minuten-Sache.

Außerdem muss man alle Übungsscheine mitbringen.
Und der passende Antrag (Formblatt 4 oder 5 ???) sollte natürlich auch mitgebracht werden.


Re: Bafög nach überschreiten der Regelstudienzeit des Grundstudiums - Faleiro - 02.08.2004 16:07

Zitat:
Ahh, ok, vielen Dank, also 2/3, dann kann ich auch 2 semester (2, weil Inf ja nur zum WS beginnt) ans Grundstudium dranhängen.

Naja, wenn du z.B. nach insgesamt 5 fertig bist oder zu einem beliebigen nicht-ganzzahligen in Semestern gemessenen Zeitpunkt, beantragst du dein Vordiplom und kannst schon am naechsten Tag froehlich Scheine / Pruefungen aus dem Hauptstudium bekommen / ablegen. Man ist also nicht wirklich an das Jahresraster gebunden.


Re: Bafög nach überschreiten der Regelstudienzeit des Grundstudiums - asdf - 02.08.2004 18:20

Zitat:
Herr Menzel ist anfang des Jahres von diesem Amt zurueckgetreten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Herr
Neumann das uebernommen hat.


Also vor einem Monat habe ich mir meinen Leistungsnachweis
von Herrn Menzel bestätigen lassen.
Im BafögAmt akzeptieren die Leute dort nur die
Unterschrift von Herrn Menzel.

Zitat:
Ich denke, man muss sich da im Pruefungsamt einen
Ausdruck ueber die gemachten Pruefungen geben
lassen - eine 5-Minuten-Sache.


Yep! Bevor man zu Herrn Menzel gehst, besorgst Du dir
diesen Ausdruck beim PAmt. Deine Ü-Scheine musst Du
fuer Herrn Menzel auch mitbringen.


Re: Bafög nach überschreiten der Regelstudienzeit des Grundstudiums - Anonymer User - 02.08.2004 18:27

Zitat:
Herr Menzel ist anfang des Jahres von diesem Amt zurueckgetreten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Herr
Neumann das uebernommen hat. Wenn ich mich doch irre,
ist Herr Ritter als Studiendekan wohl der beste Ansprechpartner.


Ich habe grad mit Herrn Ritter gesprochen: H. Menzel ist noch dafür zuständig, ist aber im Urlaub(Ende August wieder zuerreichen)!

greetings, Chris


Re: Bafög nach überschreiten der Regelstudienzeit des Grundstudiums - Labskaus - 03.08.2004 19:51

Weiß jemand wie es nach 6 Semestern aussieht, was man bis dahin alles erreicht haben muß, um noch weiter BaföG zu bekommen?
Reicht da das Vordiplom?