Härtefallantrag + BAFÖG im 7. Semester - Druckversion
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Härtefallantrag + BAFÖG im 7. Semester - silentsea - 12.03.2011 20:32 Hallo, ich schilder erstmal mein Problem. Ich habe, soweit ich die Wahl-Prüfung am 25. März bestehe, alle Module bis auf die Wahlpflichtmodule bestanden. ( Tetris ) Nun habe ich erfahren, dass man ein Wahlpflichtmodul absolviert haben muss, um die Bachelorarbeit anfangen zu dürfen.
FSB schrieb:
Zu §14: Bachelorarbeit
(1) Zu §14 Absatz 2 Satz 1: Zum Abschlussmodul kann zugelassen werden, wer alle Pflichtmodule außer Seminar (IP12), Projekt (IP13) und Abschlussmodul (IP14) sowie ein Wahlpflichtmodul (vgl. Anlage A dieser Fachspezifischen Bestimmungen ) erfolgreich absolviert, d.h. die zugehörigen Leistungspunkte erworben hat.
Quelle
Zitat:
Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie infolge einer Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen und der Länder sowie in satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten sowie der Studentenwerke.
Quelle
RE: Härtefallantrag + BAFÖG im 7. Semester - Anonymer User - 12.03.2011 20:42 BAFöG wird dir im Bachelor 8 Semester lang gezahlt, nicht nur 6. Nur im Master muss man im jetzigen System streng in Regelstudienzeit bleiben. Beim Rest leider kA, nie gemacht, nie gebraucht. RE: Härtefallantrag + BAFÖG im 7. Semester - Anonymer User - 12.03.2011 21:23
Zitat:
BAFöG wird dir im Bachelor 8 Semester lang gezahlt, nicht nur 6.
Korrekt. Nur, um das noch mal zu erwähnen...
RE: Härtefallantrag + BAFÖG im 7. Semester - Muelli - 12.03.2011 21:26 Ich hab ueber die Regelstudienzeit hinaus BAfoeG beantragt und bekommen. Die Argumentation ist, dass sich dein Studium verzoegert hat, weil du in Gremien mitgewirkt hast. Da du in der Regel ganz brav diesen Halbzeitszettel beim BAfoeG Amt abgegeben hast (bei mir war das im 5ten Semester) und du dabei keine Verzoegerung geltend gemacht hast, werden dir Verzoegerungen erst ab diesem Zeitpunkt angerechnet, i.e. ab dem 5ten Semester. Und maximal kannst du 50% der Zeit noch rausholen, weil du ja mind. die Haelfte deiner Zeit studiert haben musstest. Du musst dann eben nachweisen, wieso sich dein Studium verzoegert hat, also auch ruhig nicht kleinlich sein mit den Taetigkeitsbeschreibungen... Ad Bachelorarbeit: Ist denn wirklich problematisch? Kannst du nicht einfach schonmal los schreiben aber nicht anmelden..? HTH, Muelli RE: Härtefallantrag + BAFÖG im 7. Semester - Anonymer User - 12.03.2011 21:34
Anonymer User schrieb:
Zitat:
BAFöG wird dir im Bachelor 8 Semester lang gezahlt, nicht nur 6.
Korrekt. Nur, um das noch mal zu erwähnen...
RE: Härtefallantrag + BAFÖG im 7. Semester - Anonymer User - 16.09.2011 10:51 Wie sieht es aus? Hat jemand wirklich BAFöG noch im 7. Semester bekommen? Im BAföG-Amt wurde es gesagt, dass der Antrag höchstwahrscheinlich abgelehnt wird, da die Regelstudienzeit beim Bachelor nur 6 Semester beträgt. RE: Härtefallantrag + BAFÖG im 7. Semester - bash - 16.09.2011 16:30 Meld Ja, es is Möglich bis ins 8. einschließlich Bafög zu erhalten. Evtl. bekommt man allerdings dann nicht mehr den Zuschuß vom Staat, sondern bekommt alles nur als Darlehen. Du musst ebenfalls ggf. begründen warum sich dein Studium verzögert hat. Achso, wenn die Verzögerung durch einen einmaligen Fachrichtungswechsel geschieht ist eine Weiterföderung in jedem Fall möglich. |