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Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Druckversion

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Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Anonymer User - 27.08.2010 12:03

Zitat:
Liebe Lehrende, liebe Studierende,

bislang gab es im Fachbereich Informatik die Praxis, dass Studierende, die zu einer Klausur angemeldet waren, diese Klausur mit dem Vermerk "nicht werten" abgeben konnten. Lehrende und Studienbüro sind dann dem Wunsch "nicht werten" entsprechend nachgekommen.

Leider ist es nun so, dass eine Kollegin in einem anderen MIN-Studienbüro dieses relativ großzügige Verfahren nicht billigt. Anlässlich eines solchen "Nicht-Werten"-Falles eines unserer Studierenden in einem Modul, für das die Kollegin zuständig ist, hat sie das Rechtsreferat um eine formelle Prüfung gebeten. Die Prüfung des Rechtsreferates hatte das folgende Ergebnis:

"Gemäß § 9 Absatz 1 der Prüfungsordnung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss "Bachelor of Science" (B.Sc.) vom 30. Juni 2005 ist die Anmeldung zur Modulprüfung verbindlich. Dies hat zur Folge, dass Klausuren, zu denen Studierende angemeldet sind und welche sie mitschreiben, auch gewertet werden.

Zwar besteht nach § 16 der Prüfungsordnung auch ein Rücktrittsrecht. Eine Prüfungsleistung gilt danach als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet, wenn der Prüfling [...] nach Beginn einer (Teil-) Prüfung zurücktritt [...]. Gemäß § 16 Absatz 2 muss dabei jedoch der für den Rücktritt geltend gemachte Grund dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden (bei Krankheit durch Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attestes). Wird der Rücktrittsgrund anerkannt, so wird der nächstmögliche Prüfungstermin festgesetzt; nach Beendigung einer Prüfungsleistung können Rücktrittsgründe allerdings nicht mehr geltend gemacht werden.

Der konkret vorliegende Fall wird von diesem Rücktrittsrecht nicht erfasst."

Das kommt für uns nicht ganz überraschend :-) .  Leider können wir nach diesem ausdrücklichen Hinweis nicht mehr wie in der Vergangenheit vorgehen. Ich möchte Sie daher bitten, die o.g. Entscheidung des Rechtsreferates zu berücksichtigen.

Die von der o.g. Regelung aktuell betroffenen Studierenden möchte ich bitten, hier bei uns beim Studienbüro Widerspruch einzulegen. Wir versuchen da nochmal, etwas über den "Vertrauensschutz" hinzubekommen.

Ihnen ein schönes Wochenende und viele Grüße

Jan von Soosten

Discuss.


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - UncleOwen - 27.08.2010 12:11

Mit anderen Worten: in Zukunft einfach alles durchstreichen. Am besten mit Edding, so dass eventuell richtige Lösungen wirklich nicht mehr lesbar sind.


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Anonymer User - 27.08.2010 13:54

Aus anderem Thread mal hierhin kopiert..

Hi Leute,
Ich hab grad die Mail bekommen in der darauf hingewiesen wird, dass man auf eine Klausur nicht mehr "nicht werten" draufschreiben darf, da dies laut Prüfungsordnung nicht zulässig ist.
Meine Klausuren habe ich zwar sowieso alle schon hinter mir, aber diese neue Regelung finde ich vom Prinzip her einfach unlogisch.
Ist es denn nicht so, dass die Option, einfach nur "nicht werten" auf eine Klausur zu schreiben nur eine angenehmere Vorgehensweise ist, als alles geschriebene durchzustreichen oder die Klausur auf andere Art und Weise unkenntlich zu machen?
Ich finde ein Verbot einer solchen Vereinfachung ist absolut unnötig, da man nicht allein durch das "nicht werten" die Möglichkeit hat eine Klausur nicht zu werten, sondern es nur um einiges weniger umständlich ist.


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Sarge - 27.08.2010 14:10

Es ist leider so, das wir Informatiker immer denken, warum kompliziert, wenns auch einfach geht.
Naja, dann eben in Zukunft alles durchstreichen (oder nichts abgeben/Zettel zerreissen).

Bitte macht die Welt noch ein Stück komplizierter...


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Sigur - 27.08.2010 14:23

Sarge schrieb:
Es ist leider so, das wir Informatiker immer denken, warum kompliziert, wenns auch einfach geht.
Naja, dann eben in Zukunft alles durchstreichen (oder nichts abgeben/Zettel zerreissen).

Bitte macht die Welt noch ein Stück komplizierter...


Und Juristen denken nicht über die Sinnhaftigkeit nach, sondern über Vorschriften und Prüfungsordnungen.


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Anonymer User - 27.08.2010 14:35

ich finde das so viel sinnvoller. durchstreichen bis zur 5.0 ist ja nun auch kein akt, aber dafür deutlicher als ein "nicht werten", das auch mal übersehen werden kann.


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Wulf - 27.08.2010 16:33

Nehmen wir mal an, es gäbe die Regelung, dass "nicht bewerten" draufzuschreiben automatisch zu einem "nicht bestanden" führt.
Da die Klausur mitgeschrieben wurde, gilt es als ein regulärer Fehlversuch, der nicht wiederholt (hintendrangehängt) werden kann.
Es sei nun die folgende Situation:
Jemand schreibt seinen letzten Versuch und kommt auf die bescheuerte Idee, "nicht bewerten" auf seine Klausur zu schreiben, entweder weil er glaubt, noch weitere Versuche zu haben, oder weil er sicher ist, dass das, was er geschrieben hat, Mist ist. Er würde nach der Regelung die Prüfung also endgültig nicht bestehen, also sein Studium aufgeben müssen.
Bei der Korrektur kommt heraus, dass das, was er geschrieben hat, für das Bestehen aber ausreichen würde. Er bekommt dies bei der Klausureinsicht mit und geht auf dem Rechtsweg gegen seine 5 vor, mit der Begründung, dass er doch im Prinzip bestanden hat und, da er ein Härtefall ("nicht bewerten" vs. "Studium aufgeben") ist, die Klausur doch bewertet werden müsste.
Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir vorstellen, dass er damit durchkommen würde. Alles andere wäre imo nicht verhältnismäßig.
Wenn so ein Präzedenzfall erstmal geschaffen ist, kann man ihn eventuell auf den allgemeinen Fall übertragen. Dann könnte jeder Student, der z. B. auch im 1. Versuch "nicht bewerten" geschrieben hat, die Bewertung erzwingen.
Die Regelung aus der Annahme wäre damit hinfällig.

Macht meine Argumentation Sinn? Gibt es schon Rechtsprechung zu dem Thema?

PS: Ich kann den Ärger verstehen, kann aber auch nachvollziehen, wenn die Uni da nicht mitspielt.


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - TieKei - 27.08.2010 23:20

Wulf schrieb:
[...] Er bekommt dies bei der Klausureinsicht mit und geht auf dem Rechtsweg gegen seine 5 vor, mit der Begründung, dass er doch im Prinzip bestanden hat und, da er ein Härtefall ("nicht bewerten" vs. "Studium aufgeben") ist, die Klausur doch bewertet werden müsste.
Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir vorstellen, dass er damit durchkommen würde.
[...]
Macht meine Argumentation Sinn?


genauso ist es leider... damit ein "Bitte nicht werten" gilt müsste irgendwo genau das als Rücktritt definiert sein.
Trotzdem habe ich schon immer gesagt, dass es generell sinnvoller ist jede Klausur werten zu lassen. Mensch weiß nie, was beim zweiten Termin passiert. Ausserdem ist es dann vorbei und die gewonnene Zeit lässt sich besser in die Vorbereitung der anderen Prüfungen investieren.
Bevor hier wieder nen Flamewar ausbricht: ich sehe ein, dass dank des "tollen" Bachelor-Systems jede Note zählt, und nur wenig meine Ansicht teilen ;)


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - theorinix - 28.08.2010 12:26

Sarge schrieb:
Es ist leider so, das wir Informatiker immer denken, warum kompliziert, wenns auch einfach geht.
Naja, dann eben in Zukunft alles durchstreichen (oder nichts abgeben/Zettel zerreissen).

Bitte macht die Welt noch ein Stück komplizierter...


Durchstreichen ist OK
Nicht abgeben bzw. durchreißen ist NICHT erlaubt!


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Wulf - 28.08.2010 13:16

theorinix schrieb:
Nicht abgeben bzw. durchreißen ist NICHT erlaubt!


Warum das denn nicht? Ist das Papier Eigentum der Uni, so dass man es weder beschädigen noch klauen darf? Oder geht's um den Täuschungsversuch?


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - theorinix - 28.08.2010 17:32

Wulf schrieb:
theorinix schrieb:
Nicht abgeben bzw. durchreißen ist NICHT erlaubt!


Warum das denn nicht? Ist das Papier Eigentum der Uni, so dass man es weder beschädigen noch klauen darf? Oder geht's um den Täuschungsversuch?


Nein, aber auf Papiermüll kann man keine Benotung schreiben oder eine leidlich saubere Unterschrift leisten, und dieses "Objekt" ist im PAmt nicht gut zu archvieren.
Auch nachträgliche Einsichtnahme funktioniert dann kaum noch ordentlich.

Im Übrigen ist das kein Verhalten für Personen, die später als kompetent und gebildet anerkannt werden wollen.


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Stefan1971HH - 29.08.2010 09:47

Gibt es eigentlich die Option des Nicht-werten-Lassens auch bei einer mündlichen Prüfung?


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Julian F. - 29.08.2010 10:58

Im Allgemeinen nicht. Manche Prüfer sind da kulant, wenn man nett fragt ("Ich bin mit meiner Leistung heute nicht zufrieden, können wir uns auf eine 5,0 einigen und ich komme demnächst noch mal wieder?"), aber du kannst dich nicht darauf verlassen und hast auch keine rechtliche Handhabe.

Ich nehme an, auch in einer mündlichen Prüfung gibt es die Möglichkeit eines Rücktritts während der Prüfung, dann aber mit schriftlichem Antrag an den Prüfungsausschuss und allem drum und dran.


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Wulf - 29.08.2010 11:22

Ich hab selbst schonmal eine mündliche Prüfung mittendrin abgebrochen, weil's keinen Sinn hatte. Hab dann halt meine 5 bekommen :)
Aber wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Müsste aber eigentlich kein Problem dran sein.


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Sigur - 29.08.2010 11:39

Ich habe mal nach einer Prüfung um eine 5.0 gebeten, aber die Prüferin meinte ich sei zuweit davon entfernt. Ich denke vor dem PAmt hätte ich auch nichts erreicht, schließlich habe ich ne akzeptable LEistung erbracht. Der Unterschied bei einer Klausur ist, dass man die Leistung erst am Ende erbringt, wenn alles Unterschrieben ist und abgegeben wurde. Bei einer Mündlichen Prüfung erbringt man seine Leistung aber kontinuierlich. Oder liege ich da falsch?


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - chris - 29.08.2010 15:28

Laut eurer Prüfungsordnung gilt eine Prüfung als nicht bestanden, wenn der Prüfling nicht zugelassene Hilfsmittel verwendet. Also einfach mal das Handy rausholen reicht, ist allerdings nicht nett.


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - TriPhoenix - 29.08.2010 16:33

Tja, nur können Täuschungsversuche hart bestraft werden (ich hörte bis hin zur Exmatrikulation). Also vielleicht nicht die beste Idee 28


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - theorinix - 29.08.2010 17:43

Stefan1971HH schrieb:
Gibt es eigentlich die Option des Nicht-werten-Lassens auch bei einer mündlichen Prüfung?


Die gibt es bei keiner Prüfung. Offiziell gibt es nur den beantragten und begründeten (mit Belegen dazu) Rücktritt von einer Prüfung.

§11 und §16 (1) und (2) der PO-B.Sc.

Was immer das auch wird, die Note 5 ist sicher und ein Prüfungsversuch weniger steht danach noch zur Verfügung.


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Anonymer User - 31.08.2010 21:43

wo is denn das problem? wenn ich in der letzten secunde der klausur merke, dassb das nicht gewertet werden soll, kann ich doch einfach alles geschriebene wie wild durchstreichen! oder nicht? wild alle seiten großzügig durchgeixen und zerkritzeln kostet doch nur secunden. und was ist, wenn ich die klausur einfach vor der abgabe durchreisse?


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Anonymer User - 31.08.2010 22:03

theorinix schrieb:
Wulf schrieb:
[quote=theorinix]
Nicht abgeben bzw. durchreißen ist NICHT erlaubt!


Im Übrigen ist das kein Verhalten für Personen, die später als kompetent und gebildet anerkannt werden wollen.


um später als kompetent und gebildet anerkannt zu werden, müssen wir es aber erstmal durchs studium schaffen.

erst kommt das fressen, dann die moral

erst kommt der abschluss denn ohne dem hilft mir alles gute benehmen auch nix, und wenn ich den abschluss nicht habe, interessiert es auch keine sau mehr, ob ich in den nicht bestandenen klausuren adequates verhalten an den tag gelegt habe.

mal ganz ehrlich!


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Sigur - 31.08.2010 22:44

Anonymer User schrieb:
erst kommt der abschluss denn ohne dem hilft mir alles gute benehmen auch nix, und wenn ich den abschluss nicht habe, interessiert es auch keine sau mehr, ob ich in den nicht bestandenen klausuren adequates verhalten an den tag gelegt habe.

mal ganz ehrlich!


Theorinix hat nur gesagt, dass sich dieses Verhalten für Leute nicht schickt, die als gebildet bezeichnet werden wollen. Es geht nicht darum daraus einen Nutzen zu haben.
Darüber hinaus solltest du immer ein Ziel haben, auch nach dem Bachelor. Wann sollte man anfangen sich anständig zu verhalten?


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Anonymer User - 31.08.2010 23:36

Ich (Diplomer) habs immernoch nicht echt verstanden:

Gab es bis jetzt die Möglichkeit sich im Laufe der Klausur (also ohne vorige Abmeldung) zu entscheiden
"Kann ich nicht gut genug, möchte ich keinen Versuch für verschwenden - ich nehme die 5.0 und verschwende keinen Versuch"?

Dh quasi 1x hingehen und absichtliches Durchfallen, ohne dass einer der drei Versuche dafür verloren geht?

Ich möchte hier niemanden zu Nahe treten und ich weiß, dass durch die BA/MA Umstellung genügend andere Belastungen für die Studierenden hinzugekommen sind. Aber beliebig viele Freiversuche, sofern ich mittendrin selbst sage "wird eh nix" kommt mir jetzt auch etwas komisch vor. Vor allem da ich persönlich mehrere Studenten kenne die in verschiedenen Studiengängen nach ihrem dritten Fehlversuch auf Lebzeiten für ein (Diplom)Fach gesperrt wurden.


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Anonymer User - 01.09.2010 00:05

Beim Bachelor gibt es für Klausuren keine 3 Versuche mehr, sondern eine Anzahl von Semestern(Referenzsemester) innerhalb derer die Prüfung bestanden sein muss.


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Anonymer User - 01.09.2010 01:19

Das "nicht bewerten" hat man nur draufgeschrieben damit man nicht ausversehn doch noch ne 4.0 bekommt. Alles durchstreichen ist genauso gut.


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - Anonymer User - 01.09.2010 01:24

Außerdem hatte es den Vorteil, dass man in den Statistiken die absichtlichen 5.0en von den unabsichtlichen unterscheiden konnte.


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - theorinix - 01.09.2010 09:17

Anonymer User schrieb:
Außerdem hatte es den Vorteil, dass man in den Statistiken die absichtlichen 5.0en von den unabsichtlichen unterscheiden konnte.


Das gilt wohl nicht für die Statistiken in STiNE!


RE: Vermerk "nicht bewerten" auf Klausuren - GroßerSchöpfer - 01.09.2010 17:33

theorinix schrieb:
Das gilt wohl nicht für die Statistiken in STiNE!


Das ist dann halt der Unterschied zwischen "könnte" und "kann".