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Bachelorarbeit und Urheberrecht - Druckversion

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Bachelorarbeit und Urheberrecht - Julian F. - 22.09.2009 15:51

Wie ist das nun eigentlich wirklich mit der Bachelorarbeit und dem Urheberrecht?

Mir wurde schon von Leuten erzählt, dass die Bachelorarbeit alleiniges geistiges Eigentum des betreuenden Professors sei und dieser sie weiterverwerten und veröffentlichen könne wie es ihm passe. Das kommt mir allerdings komisch vor. Stimmt das?

Online finde ich dazu nichts Einheitliches. Je nach Uni und Fakultät habe ich Paragraphen gefunden, die entweder dem Studenten/Autor das alleinige Urheberrecht zusichern oder ein gemeinschaftliches Urheberrecht für Studenten, Betreuer und die Fakultät oder die Uni (?) vorsehen.

Wie ist das hier bei uns?


RE: Bachelorarbeit und Urheberrecht - korelstar - 23.09.2009 19:24

Rechtsinhaber des Urheberrechts ist doch immer der Urheber, also der Verfasser der Bachelorarbeit. Dieser kann anderen Nutzungsrechte einräumen. Soweit ich weiß geht das jedoch nur in Form eines Vertrages. Kann dies wirklich automatisch über eine Prüfungsordnung/Studienordnung/Immatrikulationsordnung geschehen? Ehrlich gesagt kann ich mir das nicht vorstellen. Auch Wikipedia sagt hier : "Nach gängiger Meinung sind viele Klauseln in Prüfungsordnungen nichtig, wenn sie das Urheberrecht des Autors einschränken würden."


RE: Bachelorarbeit und Urheberrecht - Julian F. - 23.09.2009 20:58

Interessant. Kann dazu jemand etwas sagen, der eine Bachelor-Arbeit o.Ä. schon hinter sich hat? Habt ihr etwas unterschrieben, womit ihr euer Urheberrecht geteilt oder abgegeben habt?

Vielleicht weiß ja auch irgendeiner unter unseren Paragraphenmeistern, ob es in irgendeiner Ordnung irgendwelche Aussagen dazu gibt? Zumindest in dem, was auf dem Anmeldeformular der Bachelor-Arbeit umseitig so alles wiedergegeben ist, findet sich in der Richtung nichts.


RE: Bachelorarbeit und Urheberrecht - X3K6A2 - 24.09.2009 14:26

Man hat mich nicht aufgefordert etwas zu unterschreiben.
Im Vordruck zur eidesstatlichen Erklaerung steht dass die Uni-Bib die Arbeit veroeffentlichen darf. Ich vermute dass man den Teil streichen duerfte (ich freue mich allerdings schon, wenn mehr Personen als die Gutachter meine Arbeit lesen ;)


RE: Bachelorarbeit und Urheberrecht - NaZo - 25.09.2009 00:30

Ich gehe davon aus, dass man eine Veröffentlichung verweigern kann. In manchen Fällen muss man dieses sogar, wenn man beispielsweise seine Abschlussarbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen geschrieben hat, und dieses nicht möchte, dass Interna nach außen gelangen.

Julian F. schrieb:
Mir wurde schon von Leuten erzählt, dass die Bachelorarbeit alleiniges geistiges Eigentum des betreuenden Professors sei

Julian F. schrieb:
Habt ihr etwas unterschrieben, womit ihr euer Urheberrecht geteilt oder abgegeben habt?

Das geht doch gar nicht. Wie soll das denn funktionieren? Entweder man hat etwas geschrieben, oder jemand anderes hat etwas geschrieben. Man kann so eine Tatsache doch nicht verdrehen.
Das Urheberrecht kann man teilen, in dem man gemeinsam ein Werk schafft, und man kann es abgeben, in dem man stirbt, dann schützt es die Erben. Aber anders nicht.

Man kann natürlich Veröffentlichungsrechte, Vervielfältigungsrechte, oder sonst welche Nutzungsrechte übertragen.
Die Frage ist also nicht, wer das Urheberrecht hat, sondern was es wert ist.


RE: Bachelorarbeit und Urheberrecht - korelstar - 27.09.2009 18:14

X3K6A2 schrieb:
Im Vordruck zur eidesstatlichen Erklaerung steht dass die Uni-Bib die Arbeit veroeffentlichen darf. Ich vermute dass man den Teil streichen duerfte (ich freue mich allerdings schon, wenn mehr Personen als die Gutachter meine Arbeit lesen ;)


Die Veröffentlichung in der Bibliothek (oder sonstwo, z.B. im Internet auf der Homepage des Arbeitsbereichs) ist freiwillig und darf auch nicht erzwungen werden. In der Praxis ist ein entsprechender Satz aber in der Tat in vielen Vorlagen vorhanden. Leider i.d.R. ohne den Hinweis auf die Freiwilligkeit. Ebenfalls ein Fehler vieler Vorlagen ist die Überschrift dieses Abschnittes. Unsere Prüfungsordnungen verlangen nämlich gar keine "Eidesstattliche Erklärung", sondern nur eine "schriftliche Versicherung". Da eidesstattliche Erklärungen rechtlich ganz andere Ausmaße annehmen können, gibt es keinen Grund an dieser Stelle eine solche Erklärung abzugeben. Das aber nur am Rande, war ja nicht Thema der Frage.

Zum Thema: Mir persönlich ist noch nicht zu Ohren gekommen, dass bei uns jemand gezwungen wurde, Nutzungsrechte an der Arbeit abzugeben. Eine Weiterverwertung der Arbeit ist natürlich trotzdem nicht ausgeschlossen. Der Betreuer (sowie jeder andere auch) kann Ideen, die in der Arbeit entstanden sind, natürlich in eigenen Worten wiedergeben, weiterentwickeln und für eigene Arbeiten verwenden. Das ist ja auch ein Grundbestandteil des wissenschaftlichen Arbeitens. Um dabei jedoch wissenschaftlichen Ansprüchen (und ggfs. Anforderungen aus dem Urheberrecht bezgl. des Zitierens von Werken) zu genügen, muss dann auf die Diplom- bzw. Bachelorarbeit verwiesen werden. Da Referenzen auf Diplomarbeiten oder sogar Bachelorarbeiten nicht so schön sind, wird bei entsprechender Güte der Arbeit statt dessen gerne eine gemeinsame Veröffentlichung daraus gemacht.