Bachelorarbeit und Urheberrecht - Druckversion
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Bachelorarbeit und Urheberrecht - Julian F. - 22.09.2009 15:51 Wie ist das nun eigentlich wirklich mit der Bachelorarbeit und dem Urheberrecht? Mir wurde schon von Leuten erzählt, dass die Bachelorarbeit alleiniges geistiges Eigentum des betreuenden Professors sei und dieser sie weiterverwerten und veröffentlichen könne wie es ihm passe. Das kommt mir allerdings komisch vor. Stimmt das? Online finde ich dazu nichts Einheitliches. Je nach Uni und Fakultät habe ich Paragraphen gefunden, die entweder dem Studenten/Autor das alleinige Urheberrecht zusichern oder ein gemeinschaftliches Urheberrecht für Studenten, Betreuer und die Fakultät oder die Uni (?) vorsehen. Wie ist das hier bei uns? RE: Bachelorarbeit und Urheberrecht - korelstar - 23.09.2009 19:24 Rechtsinhaber des Urheberrechts ist doch immer der Urheber, also der Verfasser der Bachelorarbeit. Dieser kann anderen Nutzungsrechte einräumen. Soweit ich weiß geht das jedoch nur in Form eines Vertrages. Kann dies wirklich automatisch über eine Prüfungsordnung/Studienordnung/Immatrikulationsordnung geschehen? Ehrlich gesagt kann ich mir das nicht vorstellen. Auch Wikipedia sagt hier : "Nach gängiger Meinung sind viele Klauseln in Prüfungsordnungen nichtig, wenn sie das Urheberrecht des Autors einschränken würden." RE: Bachelorarbeit und Urheberrecht - Julian F. - 23.09.2009 20:58 Interessant. Kann dazu jemand etwas sagen, der eine Bachelor-Arbeit o.Ä. schon hinter sich hat? Habt ihr etwas unterschrieben, womit ihr euer Urheberrecht geteilt oder abgegeben habt? Vielleicht weiß ja auch irgendeiner unter unseren Paragraphenmeistern, ob es in irgendeiner Ordnung irgendwelche Aussagen dazu gibt? Zumindest in dem, was auf dem Anmeldeformular der Bachelor-Arbeit umseitig so alles wiedergegeben ist, findet sich in der Richtung nichts. RE: Bachelorarbeit und Urheberrecht - X3K6A2 - 24.09.2009 14:26 Man hat mich nicht aufgefordert etwas zu unterschreiben. Im Vordruck zur eidesstatlichen Erklaerung steht dass die Uni-Bib die Arbeit veroeffentlichen darf. Ich vermute dass man den Teil streichen duerfte (ich freue mich allerdings schon, wenn mehr Personen als die Gutachter meine Arbeit lesen ;) RE: Bachelorarbeit und Urheberrecht - NaZo - 25.09.2009 00:30 Ich gehe davon aus, dass man eine Veröffentlichung verweigern kann. In manchen Fällen muss man dieses sogar, wenn man beispielsweise seine Abschlussarbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen geschrieben hat, und dieses nicht möchte, dass Interna nach außen gelangen.
Julian F. schrieb:
Mir wurde schon von Leuten erzählt, dass die Bachelorarbeit alleiniges geistiges Eigentum des betreuenden Professors sei
Julian F. schrieb:
Habt ihr etwas unterschrieben, womit ihr euer Urheberrecht geteilt oder abgegeben habt?
Das geht doch gar nicht. Wie soll das denn funktionieren? Entweder man hat etwas geschrieben, oder jemand anderes hat etwas geschrieben. Man kann so eine Tatsache doch nicht verdrehen.
RE: Bachelorarbeit und Urheberrecht - korelstar - 27.09.2009 18:14
X3K6A2 schrieb:
Im Vordruck zur eidesstatlichen Erklaerung steht dass die Uni-Bib die Arbeit veroeffentlichen darf. Ich vermute dass man den Teil streichen duerfte (ich freue mich allerdings schon, wenn mehr Personen als die Gutachter meine Arbeit lesen ;)
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