FB18.de - Das Informatikforum
Rückmeldung, Studiengebühren wohin? Diesmal beides bis Ende März? - Druckversion

+- FB18.de - Das Informatikforum ( /mybb )
+-- Forum: Informatikstudium Weiteres ( /forumdisplay.php?fid=110 )
+--- Forum: Studium allgemein ( /forumdisplay.php?fid=23 )
+--- Thema: Rückmeldung, Studiengebühren wohin? Diesmal beides bis Ende März? ( /showthread.php?tid=10381 )


Rückmeldung, Studiengebühren wohin? Diesmal beides bis Ende März? - Anonymer User - 13.02.2009 14:46

Da ich mich inzwischen damit abgefunden habe, dass Stine manchmal meine Benutzerdaten als ungültig identifiziert, muss ich mich mit den normalen Uni-HH Seiten abgeben.

Also diese Seite http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/beitrag.html
sagt mir 252,00 an die Uni Hamburg bis spätestens Ende März

gaaanz *unten* steht aber:          // WARUM GANZ UNTEN ?!

Achtung - wichtige Änderung zum Sommersemester 2009

Rückmelderelevant? Also nochmal 375,00 bis Ende März?

Ich steig da nicht mehr durch....


RE: Rückmeldung, Studiengebühren wohin? Diesmal beides bis Ende März? - T - 13.02.2009 15:52

Anonymer User schrieb:
Ich steig da nicht mehr durch....


seit man die gebühren stunden lassen kann (wenn man nicht zufällig nicht-eu-ausländer, langzeitstudent oder älter als soundsoviele jahre ist) kriegt man jedes semester einen brief. du kannst also ganz normal deinen semesterbeitrag zahlen und mit den studiengebühren noch warten.

[alle angaben wie immer ohne gewähr]


RE: Rückmeldung, Studiengebühren wohin? Diesmal beides bis Ende März? - Julia - 01.03.2009 09:57

Ich hab mich auch schon gewundert - ich bin ja rotzige Langzeitstudentin... und deshalb muss ich auch gleich zahlen. in meinem Stine-Account fand ich folgende Nachricht

Zitat:
Liebe Studierende,

die Rückmeldefrist zum Sommersemester 2009 beginnt und wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie den Zahlträger zur Überweisung des Semesterbeitrages jetzt in Ihrem STiNE-Account unter dem Menüpunkt "Studium > Dokumente" finden. Dies ist lediglich ein Musterzahlträger, den Sie bei der Überweisung Ihres Semesterbeitrages als Vorlage verwenden können. Der Musterzahlträger enthält außerdem den dazugehörigen Beitragsbescheid, aus dem deutlich wird, wie sich der Semesterbeitrag im Sommersemester 2009 zusammensetzt.

Zusätzlich zum Semesterbeitrag werden zum Sommersemester 2009 auch die Studiengebühren in Höhe von 375,- Euro (bzw. im Falle eines Teilzeitstudiums in Höhe von 187,50 Euro) fällig, d.h. dass für die Rückmeldung zum Sommersemester 2009 bis zum Rückmeldeschluss (01.04.!) neben dem Semesterbeitrag auch die Studiengebühren gezahlt werden müssen. Die entsprechenden Bescheide zur Studiengebühr werden Ihnen Ende Februar ebenfalls in Ihrem STiNE-Account zur Verfügung gestellt.

Alle grundsätzlich gebührenpflichtigen Studierenden erhalten einen neuen Gebührenbescheid für das Sommersemester 2009. Wenn Sie jedoch im vergangenenen Semester mitgeteilt bekommen haben, dass Sie im Sommersemester 2009 stundungsberechtigt sind und diese durch die Rücksendung der Stundungserklärung angenommen haben, müssen Sie die Studiengebühr nicht zur Rückmeldung zahlen, sondern lediglich den Semesterbeitrag. Die Zahlung der Studiengebühr wird durch die vorliegende Annahmeerklärung ersetzt und und durch die Wohnungsbaukreditanstalt für Sie an die Universität Hamburg geleistet. Sie bekommen dann gesonderte Kontoauszüge der Wohnungsbaukreditanstalt zur nachgelagerten Studiengebühr. Eine erneute Übersendung der Annahmeerklärung ist nicht erforderlich. Sollten Sie im Sommersemester 2009 nicht stundungsberechtigt sein, erhalten Sie einen entsprechenden Gebührenbescheid ohne Stundungserklärung zur Verfügung gestellt.

Sobald die Bescheide zur Studiengebühr zur Verfügung stehen, werden wir Sie mit einer gesonderten Nachricht auf diesem Wege daran erinnern.

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Beurlaubung oder Teilzeitstudium sowie Anträge zur Studiengebühr bis 01.04. gestellt werden müssen, Sie finden die Anträge ebenfalls unter dem Menüpunkt Studium in Ihrem STiNE-Account. Wenn Sie für das Wintersemester 2008/09 bereits einen Antrag im Zusammenhang mit der Studiengebühr gestellt haben, über den noch nicht entschieden worden ist, ist eine erneute Antragstellung nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur Beurlaubung, zum Teilzeitstudium oder auch zur Studiengebühr sowie Möglichkeiten des Kontakts finden Sie unter http://www.uni-hamburg.de/studierendenzentrum

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zentrum für Studierende - Team für Studierendenangelegenheiten


ich hab noch keine Aufforderung in meinem Stine-Account gefunden bzgl. der Studiengebühren.. kann dich aber informieren, falls Du auch zahlen musst, wenn er da ist


RE: Rückmeldung, Studiengebühren wohin? Diesmal beides bis Ende März? - T - 02.03.2009 13:51

StudiengebXhren - Ihre StundungserklXrung
stine.infomail@uni-hamburg.de schrieb:
Sehr geehrte Studierende, sehr geehrter Studierender,

hiermit mchten wir Ihnen besttigen, dass wir Ihre Stundungserklrung erhalten und im System vermerkt haben. Wir werden Ihre Daten entsprechend an die Wohnungsbaukreditanstalt (WK) bermitteln, Sie erhalten dann gesondert Kontoauszge durch die WK.

In den kommenden Tagen erhalten Sie in Ihrem STiNE-Account einen Gebhrenbescheid fr das Sommersemester 2009 zur Verfgung gestellt. Sollten Sie weiterhin stundungsberechtigt sein, knnen Sie dies Ihrem Gebhrenbescheid entnehmen, Ihre bersandte Stundungserklrung hat dann auch fr das Sommersemester 2009 weiterhin Gltigkeit und ersetzt damit die Zahlung der Studiengebhr, so dass Sie zur Rckmeldung fr das Sommersemester 2009 lediglich den Semesterbeitrag berweisen mssen. Fr die berweisung des Semesterbeitrages finden Sie in Ihrem STiNE-Account unter Studium-Studiumsverwaltung unter dem Menpunkt Dokumente einen Musterzahltrger mit den berweisungsdaten.

Sollten Sie im Sommersemester 2009 nicht mehr stundungsberechtigt sein, ist dies in Ihrem Gebhrenbescheid entsprechend formuliert und Sie mssen fr die Rckmeldung zum Sommersemester 2009 nicht nur den Semesterbeitrag, sondern auch die Studiengebhr zahlen.

Sobald die Gebhrenbescheide in Ihrem STiNE-Account abrufbar sind, erhalten Sie eine gesonderte Systemnachricht dazu.

Mit freundlichen Gren
Ihr Zentrum fr Studierende - Team fr Studierendenangelegenheiten
http://www.uni-hamburg.de/studierendenzentrum

klingt so, als wäre das für alle die schon letzes semester einen stundungsantrag gestellt haben egal.
aber was ist mit studierenden die noch keinen solchen antrag gestellt haben? müssen die jetzt tatsächlich das neue formular mit allen einkommensnachweisen einreichen? ich musste letzes mal soweit ich mich erinner überhaupt keine angaben zu meinem einkommen machen. und das sind ja auch eigentlich die bedingungen zu denen diese 'nachgelagerten' studiengebühren verkauft wurden.
echt ärgerlich, dass die boykotteure nicht mehr so aktiv sind und sich keiner so richtig drum kümmert. (asta? hallo? asta?)

edit:
für alle erfolgreichen stine-verweigerer:
[attachment=270][attachment=271][attachment=272][attachment=273]


RE: Rückmeldung, Studiengebühren wohin? Diesmal beides bis Ende März? - MalagaNt - 02.03.2009 16:30

Also wollen die nun 252 + 375 = 627 EUR zum 01.04.09 haben?
Mich irritiert dabei, daß ich postalisch über die Änderung nicht informiert wurde. Was wäre wohl passiert, wenn ich mich auf der Suche nach dem aktuellen Semesterbeitrag nicht zufällig in Stine eingeloggt hätte? :o


RE: Rückmeldung, Studiengebühren wohin? Diesmal beides bis Ende März? - Martin - 02.03.2009 20:15

T schrieb:
aber was ist mit studierenden die noch keinen solchen antrag gestellt haben? müssen die jetzt tatsächlich das neue formular mit allen einkommensnachweisen einreichen? ich musste letzes mal soweit ich mich erinner überhaupt keine angaben zu meinem einkommen machen. und das sind ja auch eigentlich die bedingungen zu denen diese 'nachgelagerten' studiengebühren verkauft wurden.


Nein, es gibt zwei Möglichkeiten der Stundung:

Zum einen gibt es die Stundung nach § 6 des Hamburgischen Hochschulgesetzen, die soggenannten Nachgelagerten Studiengebühren, dass war die Stundungserklärung letztes Semester. Hierfür gibt es eine gesetzliche Regelung wer das in Anspruch nehmen darf (z.B. maximal 2 Semester über Regelstudienzeit usw.), dafür braucht es keine weiteren Angaben, wer die Bedingungen Erfüllt darf sich die Gebühren Stunden lassen. Dafür gibt es derzeit kein Formular in Stine, aber da wird wohl noch was kommen für die Leute die Stundungsanspruch letztes Semester nicht in Anspruch genommen haben. Bis zum 1.4. ist ja auch noch etwas Zeit.

Und dann gibt es die Stundung nach Landeshaushaltsordnung, für Leute die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Hierfür gibt es keine Bedingungen (wie etwa maximal 2 Semester) - das können also auch Leute in Anspruch nehmen die nicht unter diese Kriterien fallen, hier muss aber eben irgendwie nachgewiesen werden, dass die wirtschaftliche Notlage tatsächlich besteht - z.B. durch Kontoauszüge. Wie viel man da offenbaren muss ist eine andere Frage, siehe auch hier .

Und, ja, die Uni informiert hier schlecht und zu späht ... eigentlich wie immer. Und, ja, der AStA ist doof, aber die AStA Beratung kann in solchen Fragen eigentlich ganz gut helfen.